About the collection
Das deutsche Kaiserreich verfügte über kein einheitliches Landheer. Vielmehr existierten die Armeen der vier größten Bundesstaaten (Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg) fort.
Die Heereskontingente der kleineren Fürstentümer und der Hansestädte waren ohnehin schon vor 1870, diejenigen Badens und Hessens im Zuge der Reichsgründung 1871 in die preußische Armee eingegliedert worden.
Nach der Gründung des Kaiserreichs folgten die Dienstgradbenennungen der anderen Kontingente allmählich dem hier aufgeführten preußischen Beispiel.