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Stadt- und Festungsmuseum Germersheim Militaria/Uniformen

Militaria/Uniformen

Über die Sammlung

Gleichartige Kleidung in der Öffentlichkeit wird als Uniform bezeichnet (lat. uniform). Beim Militär ist es eine notwendige Bedingung laut der "Genfer Konvention" von 1949.
Mit dem Tragen einer Uniform signalisiert der Träger die Zugehörigkeit zu einer Organisation oder zu einem Verband; er stellt auch seine Aufgabe als Funktionsträger in den Vordergrund. Der Korpsgeist wird durch das Tragen einer Uniform ausgebildet und gefestigt.
Im öffentlichen Dienst ist das Tragen einer Uniform üblich oder vorgeschrieben. Bei Auslandseinsätzen sind Soldaten, Polizeivollzugsbeamte oder Angehörige von Hilfsorganisationen verpflichtet Uniform zu tragen.
Beim Militär gibt es verschiedene Ausführungen einer Uniform, z.B. der Kampfanzug - er ist dem Einsatz eintsprechend ausgerüstet - oder eine Galauniform zu Repräsentationszwecken.
Römische Legionen trugen bereits Uniformen, die mit dem Untergang des Römischen Reiches verschwanden. Im Mittelalter trugen die Kampfeinheiten einheitliche Kleidung mit dem Wappen und Farben ihres Landesherrn.
Um 1720 waren fast alle europäischen Armeen uniformiert. Aus dieser Zeit stammen die Grundfarben der Uniformen. Armeen der protestantischen Staaten trugen dunkelblaue oder rote Röcke, katholische Staaten weiße bzw. graue Röcke; Russland trug dunkelgrün und Soldaten der Bayerischen Armee hellbalue Röcke.
Spätestens im Ersten Weltkrieg wurden Felduniformen in Tarnfarben entwickelt.
Dienstgrade und die Waffengattung waren an den Waffenfarben, Epauletten, Kragen- oder Schulterstücken zu erkennen. NSDAP und KPD führten eigene Parteikleidung für ihre Mitglieder ein.
Eine Uniform besteht aus: Kopfbedeckung, Oberbekleidung, Beinkleid, Schuhwerk und Dienstgradabzeichen.
Uniformen sind nicht Erkennungszeichen als Angehöriger einer bestimmten Organisation, sie schützen den Träger auch vor Witterungs- oder Umwelteinflüssen oder Gefahren während des Einsatzes, sie desmonstrieren u.U. auch Amtshoheit (z.B. Richtertalar).
Uniiformträger: Soldaten, Polizeivollzugsbeamte, Feuerwehrleute, Postbeamte, Eisenbahner, Strafvollzugsbeamte, Angehörige des Technischen Hilfswerk, Verkehrs- und Berufspiloten, Angehörige von Forstverwaltungen, Wachdienste, Dienstboten (z.B. in Hotels), Schützen, Pfadfinder, Arbeitende im Gastgewerbe.
Im weitesten Sinn gehören der Habit von Nonnen und Mönchen auch zu Uniformen.
Bekannt für den Missbrauch einer Uniform wurde der "Hauptmann von Köpenick".
Unter "Räuberzivil" wird das Tragen von Uniformstücken und bürgerlicher Kleidung bezeichnet.

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