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Gedruckter Text auf der Vorderseite der Karte: Dum-Dum-Geschosse, die auf maschinellem Wege an der Spitze mit einer fünf Millimeter weiten, sieben Millimeter tiefen Bohrung versehen waren, wurden in den Taschen gefangener Franzosen gefunden. Der Gebrauch solcher Geschosse ist nach völkerrechtlichen Grundsätzen verboten, insbesondere nach Artikel 23, Absatz 1c der Haager Landkriegsordnung.
Handschriftliche Nachricht auf der Rückseite der Karte: Im Besitze der "Urgeschichte der Pfalz" sage ich Ihnen für Ihr frdl. Entgegenkommen, besonders auch für die Beschreibung d. ................., meinen besten Dank! Morgen zum 1. Feiertage wird sich nun dem ... Genusse des Buches hingegeben u. gibt es meinen Kameraden ebenfalls viel Anregung. Hochachtungsvoll A. Moos. d. 24.12.15
Adressat: Historisches Museum der Pfalz Speyer a/Rhein
Verlag: Kunst- und Verlagsanstalt Schaar & Dathe, Komm.-Ges. a. Akt, Trier; Nr. 50
Stempel: Feldpostamt 25.12.15 3-4 K.S. Armeekorps