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Bürger

Als Bürger (lateinisch civis) werden Angehörige eines Staates bzw. einer Kommune bezeichnet.

Im staatsrechtlichen Sinn sind Staatsangehörige „Staatsbürger“, auf kommunaler Ebene sind in aller Regel die „Ein- oder Bewohner“ einer Stadt oder Gemeinde gemeint. Aus der Staatsangehörigkeit resultieren die „bürgerlichen Ehrenrechte“ (Rechte und Befugnisse) wie aktives und passives Wahlrecht. In einzelnen Staaten wie der Schweiz besitzen die Bezeichneten neben dem Wahlrecht noch das Stimmrecht: Das schweizerische Kommunalrecht unterscheidet den „Gemeindebürger“, der als Staatsangehöriger zur politischen Mitwirkung berechtigt ist, vom „Einwohner“ einer Gemeinde: dort Wohnende, aber nicht ihre politischen Rechte Ausübende.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Halbfigurenporträt einer Bürgerfrau mit RüschenhaubeDas alte Mainzer Kaufhaus am BrandAquarell; Gemälde, "Fenimore Coopers Ankunt in Dürkheim"; Haseneder, 1832Kampf an der Porte Saint-DenisArtikel über Karl RäderArtikel über Philipp Fauth
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