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Regierungsbezirk

In vier Bundesländern Deutschlands ist ein Regierungsbezirk (kurz Reg.-Bez.) der Bezirk einer allgemeinen Landesmittelbehörde, in der ressortverschiedene Aufgaben gebündelt werden. Diese Behörde wird von einem Regierungspräsidenten geleitet und trägt selbst die Bezeichnung Regierungspräsidium (in Baden-Württemberg und Hessen), Regierung (in Bayern) oder Bezirksregierung (in Nordrhein-Westfalen). Die Bezeichnung stammt aus der Verwaltungseinteilung Preußens, wo sie Anfang des 19. Jahrhunderts als Königliche Regierung entstand.

Die Landesmittelbehörde steht als Mittelinstanz zwischen oberen und obersten Landesbehörden (Ministerium) und dem Landrat als unterer Landesbehörde für den Bezirk eines Kreises.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Instructionen für die Localschulinspectoren des Regierungsbezirks CoblenzSitz des Regierungspräsidenten in SpeyerHöhenschichtenkarte des Regierungsbezirk Koblenz M 1:120000Hundert Milliarden Mark Kassenschein der Landkreise Cochen, Simmern und Zell von 1923Mitteilung vom 20. Juli 1893 des Regierungspräsidenten Coblenz über die Ernennung der Weinbau-Inspektioren im RegierungsbezirkAnweisung des Regierung Koblenz vom 11. April 1890 über die Weisungsbefugnis der Kreis-Schulinspektorden
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