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Veröffentlichung

Veröffentlichung (auch: Erscheinen oder Einrückung) bezeichnet im deutschen Urheberrecht den Vorgang, bei dem ein Werk mit Zustimmung des Urhebers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird (§ 6 Abs. 1 UrhG). Das Werk muss dazu in Verkehr gebracht werden.

Veröffentlichung und Publikation werden zuweilen synonym verwendet. In der Medienwissenschaft wird hingegen unter einer Publikation meist ein Printmedium verstanden, ihr Hersteller ist der Publizist.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Mordgesellen, Pilger, Kaufleute und SpitzbubenDas Sinziger SchlossDas Rheinwiesenlager Sinzig Remagen 1945Werbe-Aufruf der PollichiaAntrittsrede des Pollichia-Vorstandes Otto Löhr, März 195Antwortschreiben von Herrn Antz an Dr. Sprater, 3.5.1934
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