Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache...Herausgegeben vom Verwaltungschef bei dem Generalgouverneur des von Deutschland besetzten Belgiens, Dr. von Sandt, am 23. Januar 1916 in Brüssel.."Auf Grund des Artikel 3 der Verordnung vom 6. November 1915, betreffend die Verwertung der Zwiebeln, setze ich bis auf Weiteres ab 28. Januar d. Js. als Höchstpreise für Zwiebeln fest:..a) im Grosshandel für je 100 kg einschliesslich Vepackung frei Lagerplatz: 28 Franken...b) im Kleinhandel für das Kilogramm: 0, 37"