Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache.
Herausgegeben vom Verwaltungschef bei dem Generalgouverneur des von Deutschland besetzten Belgiens, Dr. von Sandt, am 23. Januar 1916 in Brüssel
"Auf Grund des Artikel 3 der Verordnung vom 6. November 1915, betreffend die Verwertung der Zwiebeln, setze ich bis auf Weiteres ab 28. Januar d. Js. als Höchstpreise für Zwiebeln fest:
a) im Grosshandel für je 100 kg einschliesslich Vepackung frei Lagerplatz: 28 Franken.
b) im Kleinhandel für das Kilogramm: 0, 37"
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