"Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz besteht gemäß Artikel 98 Absatz 1 der Verfassung für Rheinland-Pfalz aus dem Ministerpräsidenten und den (derzeit neun) Ministern. An den Sitzungen der Landesregierung nehmen meistens auch die Staatssekretäre der Staatskanzlei und der Ministerien teil. Diese gehören der Landesregierung jedoch nicht an." - (de.wikipedia.org 29.01.2020)
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