"Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz besteht gemäß Artikel 98 Absatz 1 der Verfassung für Rheinland-Pfalz aus dem Ministerpräsidenten und den (derzeit neun) Ministern. An den Sitzungen der Landesregierung nehmen ...
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meistens auch die Staatssekretäre der Staatskanzlei und der Ministerien teil. Diese gehören der Landesregierung jedoch nicht an." - (de.wikipedia.org 29.01.2020)