museum-digitalrheinland-pfalz
STRG + Y
de

Regierungspräsident

Regierungspräsident (RP) ist in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen, früher auch in anderen deutschen Staaten oder Ländern, die Bezeichnung des Leiters der zugehörigen Landesbehörde (Bezirksregierung, Regierung, Regierungspräsidium oder "Der Regierungspräsident"), die für einen Regierungsbezirk zuständig ist. Die Amtsinhaber sind (außer in Bayern) politische Beamte und werden vom jeweiligen Ministerpräsidenten ernannt. Als Spitzenbeamte werden sie nach Besoldungsordnung B besoldet. Je nach Einwohnerzahl des Regierungsbezirkes beginnt die Besoldung in Gruppe B 7 bzw. B 8. Der ständige Vertreter eines Regierungspräsidenten trägt die Amtsbezeichnung Regierungsvizepräsident (zumindest sofern es sich hierbei um einen Beamten handelt – anderenfalls lautet der Diensttitel "stellvertretender Regierungspräsident").

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Außerkursetzung von Wertpapieren und Sparbüchern der Pfarrei Bodendorf
Objekte zeigen

Beziehungen zu Zeiten

Beziehungen zu Zeiten anzeigen

Aktivität (Objektbezogen)

[Stand der Information: ]