Regierungspräsident (RP) ist in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen, früher auch in anderen deutschen Staaten oder Ländern, die Bezeichnung des Leiters der zugehörigen Landesbehörde (Bezirksregierung, Regierung, ...
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Regierungspräsidium oder "Der Regierungspräsident"), die für einen Regierungsbezirk zuständig ist. Die Amtsinhaber sind (außer in Bayern) politische Beamte und werden vom jeweiligen Ministerpräsidenten ernannt. Als Spitzenbeamte werden sie nach Besoldungsordnung B besoldet. Je nach Einwohnerzahl des Regierungsbezirkes beginnt die Besoldung in Gruppe B 7 bzw. B 8. Der ständige Vertreter eines Regierungspräsidenten trägt die Amtsbezeichnung Regierungsvizepräsident (zumindest sofern es sich hierbei um einen Beamten handelt – anderenfalls lautet der Diensttitel "stellvertretender Regierungspräsident").