Es handelt sich hier um einen Polizeilichen Vorweis, also eine Art Reisegenehmigung, die für Rudolph Christmann aufgrund einer "Vergnügungsreise" nach Homburg/Saar über Mannheim am 31. Juli 1849 auf die Dauer von acht Wochen ausgestellt worden ist.
Das Papier enthält detailreiche Angaben zur Person, entsprechend einer erkennungsdienstlichen Überprüfung.
Interessant ist hier die Tatsache, dass diese Legitimation kurz nach der Niederschlagung des pfälzisch-badischen Aufstandes 1849 ausgestellt wurde. Ob die genaue Personenbeschreibung dem Misstrauen der Behörden nach diesen Ereignissen geschuldet ist, lässt sich nur vermuten.
Datierung: 30.07.1849