"Schulinspektor (lateinisch: inspector scholae) war früher, je nach Schulordnung, der Leiter der Schule oder Organ der Schulaufsicht.
War der Inspektor seiner Funktion nach Leiter der Schule, war ...
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er der unmittelbare Vorgesetzte des Lehrerkollegiums. Er entschied wichtige Disziplinarfälle und bestimmte den Lehrplan. Er erteilte Urlaub und entschied über Versetzungen der Lehrer. Der Rektor war disziplinarisch nur „primus inter pares“ des Lehrerkollegiums. Ihm oblagen Einzelheiten des Schullebens, und er hatte das Recht, in allen Klassen dem Unterricht beizuwohnen. Der Inspektor war Mitglied der Versetzungskonferenzen." - (de.wikipedia.org 09.07.2022)