museum-digitalrheinland-pfalz
STRG + Y
de
Objekte gefunden: 3
SchlagworteSchulinspektorx
Suche verfeinernGezielte Suche Sortiert nach: ID

Anweisung der Schulbehörde in Koblenz vom 10. März 1894

Heimatmuseum und -Archiv Bad Bodendorf Schule [2011_D_1-11]
Anweisung der Schulbehörde in Koblenz vom 10. März 1894 (Heimatarchiv Bad Bodendorf CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Heimatarchiv Bad Bodendorf / Josef Erhardt (CC BY-NC-SA)
1 / 2 Vorheriges<- Nächstes->
Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Material/Technik

Papier - handbeschrieben

Maße

330 x 210 mm

Abschrift

Original: Deutsch

Regierung zu Loblenz Coblenz, den 10. März 1894. II. 2510. Die auf unsere, die neue Zeitbestimmung betreffende allgemeine Verfügung vom 29. April v. Js. I. 3711 erstatteten Berichte, haben durchweg bestätigt, daß zu einer allgemeinen Aenterung der früheren Schulordnung für das Sommersemester kein zwingen= der Grund vorliegt. Wir bestimmen deshalb, daß auch fernerhin während des Sommers der Anfang und Schluß des Schulunterrichtes auf die der alten Bezeichnung ent= sprechenden Tagesstunden zu verlegen ist, so daß (abge= sehen von einzelnen, diesseits bereits früher zugelassenen und auch jetzt noch gerechtfertigten Ausnahmen) der Unterricht auf dem Lande des Morgens in der Zeit von 7-10 oder 11 Uhr, des Nachmittags von 1-3 oder 4 Uhr; in den Städten in der Zeit von 8 bis 11 oder 12 Uhr, bezw. von 1 oder 2-4 Uhr abgehalten wird. Sollten die für den Schulbesuch der auswärtigen Kinder in Betracht kommenden Wegeentfernungen, oder die Lage des Morgengottesdienstes, bezwi= die Rücksicht auf die am selbigen Orte bestehenden höheren Schulen eine andere Festsetzung für den Beginn des Morgenunterrichtes erheischen, so ermäch= tigen wir Euer Hochwohlgeboren, Hochehrwürden pg, auf Antrag der betreffenden Schulvorstände und nach näherer Prüfung des Bedürfnisses die nöthige Be= stimmung hierüber zu treffen. Darüber hinaus etwa zu beantragende ander= weite Abweichungen bedürfen unserer Genehmigung im Einzelfalle. Für das Wintersemester bleibt weitere Bestimmung vorbehalten. Euer Hochwohlgeboren-Hochehrwürden - gg. wollen und bis zum 1. Juli d. Js. anzeigen, ob und evtb. welche besondere Bestimmungen gemäß der vorstehenden Anordnung Ihrerseits getroffen worden sind. Für die Benachrichtigung der Lehrpersonen durch= die Lokal-Schulinspectoren liegen die erforderlichen Nebenabzüge bei. Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen. Trosh. Jnn. 235. Altenahr den 28. März 1894. K. G. dem Localschulinseclor Herrn Pfarrer Reuschenbach, Gemeinde Bodendorf zur gefälligen weiteren Veranlassung. Elwaize zu begründend. Abänderungsanträge sind baldigst einzureichen. Der Kris. Schneinprelor Hübung An die sämmtlichen Königlichen Herrn Kreisschulinspectoren des Bezirks.

Teil von

Heimatmuseum und -Archiv Bad Bodendorf

Objekt aus: Heimatmuseum und -Archiv Bad Bodendorf

1990 richtete der Heimat- und Bürgerverein Bad Bodendorf das Heimatmuseum und -Archiv in einem ehemaligen Tante-Emma-Laden in der Hauptstraße 56 ein....

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Die Text-Informationen dieser Seite sind für die nicht-kommerzielle Nutzung bei Angabe der Quelle frei verfügbar (Creative Commons Lizenz 3.0, by-nc-sa) Als Quellenangabe nennen Sie bitte neben der Internet-Adresse unbedingt auch den Namen des Museums und den Namen der Textautorin bzw. des Textautors, soweit diese ausdrücklich angegeben sind. Die Rechte für die Abbildungen des Objektes werden unterhalb der großen Ansichten (die über ein Anklicken der kleineren Ansichten erreichbar werden) angezeigt. Sofern dort nichts anderes angegeben ist, gilt für die Nutzung das gerade Gesagte. Auch bei der Verwendung der Bild-Informationen sind unbedingt der Name des Museums und der Name des Fotografen bzw. der Fotografin zu nennen.
Jede Form der kommerziellen Nutzung von Text- oder Bildinformationen bedarf der Rücksprache mit dem Museum.