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Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir 1848/1849 Vereine [2022/0061/077/012]
https://rlp.museum-digital.de/data/rlp/resources/documents/202203/25200023592.pdf (Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir (CC BY-NC-SA)
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"Geschäftsordnung des Volksvereins in Dürkheim"

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Beschreibung

Geschäftsordnung bzw. Satzung des Volksvereins in Dürkheim inklusive eines Verzeichnisses der Gründungsmitglieder des Volksvereins.

Der Dürkheimer Volksverein war eine regionale "Filiale" des "Pfälzischen Volks- und Vaterlandsvereins" und dürfte im Frühjahr 1848 gegründet worden sein.
Der Verein hatte mehr Ähnlichkeiten mit einer "Volksbewegung" und weniger mit einer Partei. Viele der 73 aufgeführten Mitglieder tauchen auch auf der Liste der Dürkheimer Bürgergarde auf, deren Gründung vom Volksverein initiiert wurde.
Eduard Eppelsheimer, Gutsbesitzer in Dürkheim und Abgeordneter im bayrischen Landtag, der den Brief an die hohe Nationalversammlung als Präsident des Volksvereins unterzeichnete und der auch im vorliegenden Mitgliederverzeichnis und auf der Liste der Bürgergarde vermerkt ist, war einer der beiden Ersatzkandidaten für Rudolph Christmann bei der Wahl zur Frankfurter Nationalversammlung.

Dat.: 1848 (vor April)

Material/Technik

Papier / gedruckt

Maße

Länge: 18 cm, Breite: 11,7 cm, Stückzahl: 1, Seitenzahl: 6

Abschrift

Original: Deutsch

Geschäfts-Ordnung des Volks-Vereins in Dürkheim §1: Der Verein äußert seinen Willen durch Beschlüsse zu deren Gildigkeit absolute Stimmenmehrheit und die Anwesenheit von wenigstens fünfzehn Mitgliedern erforderlich ist. Eine Ausnahme machen die im §10 vorgesehenen Fälle. §2: Der Verein wählt je auf die Dauer von vier Wochen durch schriftliche Abstimmung und einfache (relative) Stimmenmehrheit den Präsidenten und sechs Vorstandsmitglieder; diese wählen unter sich den Vizepräsidenten, Schriftführer und Cassier. §3: Der Präsident des Vereins ist gehalten, im Laufe jeder Woche eine Vorstandssitzung zu veranlassen um a) die Correspondenz zu besorgen b) den Vollzug der Beschlüsse des Vereins zu betreiben c) die Gegenstände der Tagesordnung für die folgende Generalversammlung zu ordnen etc. (Seite 2) §4: Jeden Sonntag soll in einer vom Präsidenten zu bestimmenden Stunde Generalversammlung gehalten werden, zu welcher der Präsident in öffentlichen Blättern unter Verkündigung der Tagesordnung einlädt. In dringenden Fällen kann eine außerordentliche Versammlung berufen werden. §5: Die Versammlungen sind öffentlich mit Ausnahme des in §10 angegebenen Falles. §6: An der Discussion können sich bloß Vereinsmitglieder beteiligen, sowie Auswärtige, welche von Mitgliedern präsentiert sind. Unter Auswärtigen sind solche zu verstehen, welche nicht in dem Canton Dürkheim wohnhaft sind. Außerdem sind noch diejenigen Personen an der Discussion Theil zu nehmen befugt, welche einem politischen Verein außerhalb der Stadt Dürkheim angehören, vorausgesetzt, daß sie von Mitgliedern präsentiert sind. §7: Die Ausgaben des Vereins werden durch freiwillige monatliche Beiträge der Mitglieder gedeckt; über deren Verwendung entscheidet der Verein. §8: Die Versammlung wird mit Verlesung des Protokolls der vorhergehenden Versammlung eröffnet. Der Präsident leitet die Discussion. Niemand kann sprechen, ohne vorher um das Wort gebeten zu haben. Der Präsident ruft den Redner zur Ordnung, wenn dieser persönliche Beleidigungen in seinen Vortrag mischt, dann (Seite 3) wegen ordnungswidrigem Betragen, wobei Berufung an die Generalversammlung gestattet ist. §9: Will der Präsident als Redner auftreten, so muß er das Präsidium abgeben und kann dasselbe bis zur Abstimmung des beregten Gegenstandes nicht wieder einnehmen. §10: Bei Berathungen über Abänderung der Satzungen finden öffentliche Sitzungen statt und sind wenigstens zwei Drittheile der Stimmen der anwesenden Mitgliedern zur gültigen Beschlußfassung nöthig. In einem solchen Falle muß der betreffende Abänderungsvorschlag durch Rundschreiben den einzelnen Mitgliedern mitgetheilt und die an dieselben ergangene Einladung durch deren Unterschrift bescheinigt werden. Ebenso verhält es sich mit der Berathung über Ausschließung eines Mitglieds mit der Ausnahme jedoch, daß die Sitzung eine geheime ist. §11: Die Abstimmung ist öffentlich; die Art derselben ist dem Präsidenten überlassen mit Ausnahme der Fälle im §2. (Seite 4) §12: In jeder Versammlung ist zuerst die Tagesordnung zu verlesen. Selbständige Anträge sind schriftlich einzureichen. Interpullationen, die zu jeder Zeit gemacht werden können, sind entweder schriftlich einzureichen oder dem Schriftführer in die Feder zu dictieren, dieselben sind ins Protocoll aufzunehmen. Die Discussion darüber kann jedoch erst nach Erledigung der Tagesordnung stattfinden. §13: Am Schluße der Sitzung wird die Tagesordnung für die nächste Sitzung bekannt gemacht und der Genehmigung der Versammlung unterstellt. In dringenden Fällen kann der Vorstand die Tagesordnung ändern. §14: Die Protocolle sowohl der Generalversammlung, als der Vorstandssitzungen sind jedesmal vom Präsidenten (Vorstand) und dem Schriftführer zu unterzeichnen. ============================================= (Seite 5) Verzeichnis der Mitglieder des Volks-Vereins in Dürkheim 1. Henel, Karl 2. Rühl Lehrer 3. Fitz, Georg 4. Hammel 5. Weigel 6. Meinhard 7. Spanagel 8. Stöhr 9. Scheuermann 10. Dr. Joachim 11. Mayer, Emmanuel 12. Lombardino I 13. Lombardino II 14. Hurlaug (?) 15. Schaaff Jacob 16. Sauerbeck 17. La Roche 18. Fitz, Philipp 19. Eckard jun. 20. Bart, Georg 21. Fitz, Louis 22. Mayer Lehrer 23. Sahner, Simon 24. Zumstein Georg 25. Schüppla Daniel 26. Frei, Kaufmann 27. Bischoff, Franz 28. Eppelsheim 29. Heußer, Valentin 30. Faßbender Eduard 31. König, Peter Mendel 32. Schalk Ludwig 33. Farny Michael 34. Maurer a. Friedelsheim 35. Haas Lorenz 36. Klery 37. Dr.Löchner 38. Dursy 39. Wolf, Abraham 40. Catoir, Daniel 41. Catoir, jacob 42. Fitz, Joh. 43. Kerlinger 44. Reichard, Heinrich 45. Leonhardi 46. Schuck, Daniel 47. Schröder Stadtschr. 48. Rathgeber Frieder 49. Sorg, Wirth 50. Dörner 51. Zott 52. Fitz, Heinrich 53. Bergner (?), Balthasar 54. Behrnt, Joh. 55. Barth, Philipp 56. Baab 57. Dr. Koch 58. Rosenberger 59. Hofer 60. Glock 61. Lingenfelder, Seebach 62. Wolf, K. H. 63. Schäfer, D. 64. Wolf, Louis 65. Horn, Wachenheim 66. Eckard, Pfarrer 67. Rheinhard, Salomon 68. Mayer, Levy 69. Andreassohn 70. Wernz, Th. 71. Hessel 72. Chillot 73. Bär

Literatur

  • E. Schneider, J. Keddigkeit et al. (1999): Die Pfälzische Revolutionvon 1848/1849. Kaiserslautern
  • Markus Meyer (2020): Kampf um Grundrechte und Reichsverfassung: die Revolution 1848/49 in der Pfalz. Neustadt a. d. Weinstraße
  • Otto Fleischmann (1899): Geschichte des pfälzischen Aufstandes im Jahre 1849. Kaiserslautern
Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir

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Der über 2000-jährigen Tradition des Weinbaus in Bad Dürkheim entsprechend, ist das Stadtmuseum in einem ehemaligen Weingut untergebracht. Auf über...

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