Satzung des "Allgemeinen Vereins zum Schutz der vaterländischen Arbeit"
vereinbart zu Frankfurt am Main, den 9. November 1848.
Das Papier enthält acht Paragraphen, die größenteil die Vereinsstruktur und die Organisation des Vereins betreffen.
Der Zweck des Vereins wird im Paragraph 1 kurz und sehr allgemein gehalten umrissen: er dient zum "Schutz der vaterländischen Arbeit". Damit dürften die national-liberalen Bestrebungen und Bewegungen gemeint sein, die zu einem - aus 39 Einzelstaaten gebildeten - geeinten deutschen Nationalstaat führen sollten.
Es ist geradezu ein tragischer Zufall, dass diese Vereinsgründung an dem Tage stattfand, als Robert Blum, Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung, nach dem Wiener Aufstand trotz seiner Immunität hingerichtet wurde.
Dat.: 9. November 1848
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