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Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir Biedermeier – zwischen Restauration, Hambacher Fest und Vormärz [2013/0068/24]
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Herkunft/Rechte: Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir (CC BY-NC-SA)
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Tags-Neuigkeiten No. 29; 24. August 1833

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Beschreibung

Bröschüre / Zeitung: "Tags-Neuigkeiten No. 29 während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau." Landau 24. August 1833, 4 Seiten.

In den "Tags-Neuigkeiten" wurde beinahe "tagesaktuell" über die Schwurgerichtsverhandlungen gegen die Hauptakteure des Hambacher Festes 1832
am Assisenhof in Landau 1833 berichtet.

Sitzung vom 22. August
Baumann verwahrt sich gegen die "aus der Luft gegriffenen Anklagen." Seitdem er er eine "Grußadresse" anlässlich der Ehrenbecherüberreichung an Friederich Schüler verfasste, würde er verfolgt. Es sei auch auffällig, dass nur er als Mitglied des Pirmasenser Filialkomitees des Preßvereins sanktioniert werde und keine Mitglieder anderer Komitees.

Auszug aus der Rede von Baumanns Verteidiger Glaser (mit einigen Zensurlücken)
Er verweist zunächst auf den Ausgang des Prozesses gegen Wirth, Siebenpfeiffer u. Co., die nicht "zu Verbrechern gestempelt" wurden.
Baumann erwarte nun die gleiche Gerechtigkeit und die Wiederherstellung seiner Ehre.
Bayern sei erst kürzlich von einem absolutistischen zu einem constitutionellen Staat geworden. Dies bedeute "einen Freibrief zur freien Entwicklung des politischen und geistigen Volkszustandes."
"Wir sehen in Staaten, wo früher schon Constitutionen bestunden, den Geist der Reform geschäftig, das Alte, Unpassende zerstören, und das Neue einführen."
Keine gewaltsame Änderungen der Verhältnisse, kein Umsturz aus "niedrigen Interessen", sondern ein "edleres und würdigeres Ziel" wird angestrebt.
"Seine Loosung ist: Ordnung und Recht! Achtung der unveräußerlichen Menschenrechteund Anerkennung des Guten, Wahren und Rechten..."
Dies ist auch das Ziel der als "Demagogen" geschmähten "Schriftsteller."
Baumann, wenn auch nicht im "Gelehrtenstande" war sehr empfänglich für die "ewigen Wahrheiten der sittlichen Weltordnung." Auch er habe nicht verstanden, dass allg. zugängliche Schriften, welche "Lehren für das Volk" und Ideen "für die Vervollkommnung des Staatslebens" umstürzlerische Absichten beeinhalten würden. "Und dennoch klagt man ihn an, durch Verbreitung von Druckschriften, die nicht das Product seines Geistes ...sind, die nichts als die Vertheidigung der heiligsten
Menschenrechte .... enthalten, die Einwohner aufgereizt zu haben."
Baumann sei nur dann schuldig, wenn er bewußt Schriften hätte verbreiten wollen, die eine direkte Aufforderung zu Umsturz und Rebellion enthielten. Ein "einfacher Krämer" mit "gesundem Verstande" sollte mit seinen beschränkten Mitteln eine Revolution angezettelt und dabei noch seine Geschäfte gepflegt haben? Glaser betont erneut, dass sich Baumann nie für gewaltsame Veränderungen ausgesprochen hatte.
Baumann sei ein Opfer übler Verleumdungen von Denunzianten.
Der Vorwurf der Vorbereitung eines bewaffneten Aufstandes sei angesichts der derzeitigen militärischen Besetzung unhaltbar ("eine an Wahnsinn grenzende Handlung"). Eigenbewaffnung war nicht gegen die "königliche Autorität" gerichtet, sondern nur zur Verteidigung gedacht! Die Beauftragung der "Polen-Sensen" war in keinster Weise illegal!
Belastende Zeugenaussagen beruhen nur auf Gerüchten , "fremdartigen Ohrenbläsereien" etc.
Beschluss der Verhandlung. Fragestellung an die Geschworenen. Nach Beratung wird Baumann für "nicht schuldig" erklärt!
Er muss allerdings in Haft verbleiben, da auch er ans Zuchtpolizeigericht "verwiesen wurde." Die Sensen werden zurückerstattet!

Rede des Gerichtspräsidenten an die Geschworenen
Die Ergebnisse der Assisensitzung sollen dazu beitragen, Mängel im Justizsystem zu beheben. Verlangt konkretere Gesetze auch zur Verfolgung "verbrecherischer" Schriften.
Stellt diesen Bestrebungen die - angeblich - so blühenden Verhältnisse im Rheinkreis gegenüber. Beklagt, dass gesetzliche Bestimmungen und Maßregeln als Verrat etc. hingestellt werden.
Er verwehrt sich gegen Vorwürfe, dass in diesen Angelegenheiten Behörden, Gerichte etc. von "unmoralischen Motiven" geleitet würden. Außerdem relativiert er die Auswirkungen der Zensur, trotz bisweilen übereifriger Beamter, "die ständige und mäßige Mittheilung von Tatsachen nicht verhindert ist." Er unterstellt den Verfechtern der liberalen Ideen unlautere und unrealistische Absichten.
"Lassen wir uns nicht verleiten, oft glänzende Worte für Realitäten anzunehmen, lassen wir uns von der Geschichte belehren, daß vor Kromwells und Robespierres Erscheinen auch immer von der Heiligkeit der Menschenrechte .... gesprochen wurde, und wo floß mehr Blut, als zu eben jenen Zeiten!"
Propagiert das "Festhalten" an der bestehenden Ordnung. Verabschiedung der Geschworenen.

Material/Technik

Papier, weiß; schwarz * bedruckt

Maße

Breite/Länge: 23,5 cm; Höhe: 21 cm; Tiefe: 0,5 cm

Abschrift

Original: Deutsch

Tags - Neuigkeiten, während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau. Nro 29. Landau, den 21. August 1833. Sitzung vom 22. August 1833. Der Hr. Generalprocurator setzt die Anklage auseinander; geht zur Würdigung der einzelnen Punkte über, und führt die Aussagen der Zeugen an. Hr. Baumann sagt im Wesentlichen Folgendes: Meine Herren Geschwornen, das Gesetz, und nur das Gesetz hat Sie berufen, um zu urtheilen über ein Verbrechen, das die Staatsbehörde mir zuwirft, und das sich auf nichtssagende Zeugendepositionen stützt, auf eine Anklage, welche mehr als aus der Luft gegriffen ist. Von dem Tage an, als die Rheinkreisbewohner dem achtbaren Depurtirten Schüler, zur Anerkennung seiner Verdienste einen Ehrenbecher überreichten, und ich, Namens meiner Commitenten eine Adresse entwarf, seit jenem Tage, sage ich, wurde ich verfolgt, gehaßt u. s. w. Jedem Denkenden muß es indessen auffallend seyn, dass ich, der ich als Mitglied des Filial-Comites die nur zugeschickten Schriften verbreitete, ganz allein, nicht aber die Mitglieder der andern Filialcomites vor Gericht gezogen worden u. s. w. Auszug aus der Rede des Hrn. Anwalt Glaser. Vertheidiger des Hrn. Baumann. Das Vaterland hat bereits eine heilige Schuld abgetragen, indem es durch den Mund der Geschwornen den muthigen Vertheidigern der Menschenrechte und Volksfreiheiten, welche vor dem Angeklagten Baumann jene Sitze einnahmen, verkünden ließ, daß es sein Wille durchaus nicht sey, dieselben aus seiner Mitte zu verbannen, und das, es dieselben auch nicht für die Verbrecher halte, wozu sie Einzelne stemplen wollten- Die Geschickte, jene Nebenbuhlerin der Zeit, Aufbewahrerin und Richterin menschlicher Handlungen und Warnerin der Zukunft, hat die Tilgung dieser großen Schuld mit goldenen Buchstaben bereits der Mit - und Nachwelt angezeigt, und der allgemeine — — — — Doch noch eine Schuld, eben so heilig als jene, bleibt ihm zu tilgen übrig, auch demjenigen, der heute vor Ihrem Richterstuhle steht, das nämliche zu verkünden. War ihm auch nicht vergönnt, das Schicksal jener großen Männer in diesem Saale zu theilen, und gleichzeitig mit ihnen als Angeklagter zu erscheinen; war ihm auch nicht vergönnt den Eindruck, den die glänzenden durch die Macht der Wahrheit erleuchteten Reden dieser Angeklagten sowohl- als ihrer talentvollen Vertheidiger, aus die Ueberzeugung ihrer Richter machen mußten, auch für seine Sache in Anspruch zu nehmen, so findet er doch in dem Bewußtseyn daß die Gerechtigkeit hier ihren Sitz aufgeschlagen hat, und mit leidenschaftsloser Unpartheiligkeit die Anklage und Vertheidigung würdigen werde, eine kräftige Stütze dieser Gerechtigkeit das Ende seiner 14monatlichen Leiden, die Rückkehr in den Kreis seiner bekümmerten Familie, die Rückkehr in sein stilles harmloses Leben, aus welchem ihn der finstere Geist, der unsere Zeit beherrscht, gerissen hat. Er erwartet die Zurückgabe seiner unbefleckten Ehre und mit ihr die Wiederherstellung des Vertrauens, welches, indem es ihn im Kerker fast verlassen, in seinem Hause Verluste und fast gänzlichen Ruin Zusammengesetzt aus den heterogensten Bestandtheilen des Volksgeistes , vereint mit einer an den Ufern des Rheins gelegenen Provinz, welcher früher schon, nach einer langen finstern Nacht der zu Unterjochung und Erniedrigung, die das Auge für das Erkennen des Lichtes fast geblendet hatte, vergönnt war, die Göttin der Freiheit in ihrer höchsten Glorie auf ihrem Boden begrüßen, und in ihren Tempeln jener der Vernunft Weihrauch streuen zu dürfen; welche, wenn sie gleich in sturmbewegter Zeit diese durch den Despotismus wieder verdrängt, und das Licht auslöschen sah, das jene angezündet hatten, doch in ihren zurückgelassenen Spuren ewig neue Erinnerungen an jene göttlichen Erscheinungen fand, die den Glauben und die Hoffnung an ein Wiederkehren nicht untergehen ließen; vereint mit einer solchen Provinz, in welcher ein höherer Aufschwung des Geistes mit empfänglichem Sinne für die Angelegenheiten des Vaterlandes wetteifernd, die politische Reife des Volkes, über die Stufe der Bildung ihrer jenseitigen Brüder erhoben hat, — bietet das Königreich Bayern einen Staat dar, der erst kürzlich aus einem absolut monarchischen in einen constitutionellen übergetreten ist- Die gegebene Constitution war ein Freibrief zur freien Entwickelung des politischen und geistigen Volkszustandes, und der Grundstein, auf welchem für die Zukunft das neue Gebäude der wirklichen Freiheit errichtet werden konnte. Die erste Frucht dieser Veränderung mußte ein gewaltiger Stoß der Meinungen und Gedanken, sowie eine allgemeine Bewegung des entfesselten Volksgeistes seyn, und mußte, indem er sich mehr oder minder allen Klassen des Volks fühlbar machte, im ganze» Lande verspürt werden. Kräftiger aber mußte diese Bewegung des Volksgeistes im Rheinkreise hervortreten, und der Stoß der Meinungen und Gedanken hier widerhallen, wo früher schon die Freiheit und Vernunft ihre Herrschaft verkündet, und die Zeit ihr Andenken nicht verwischt hatte. Sobald das emancipirte Volk sich seiner Rechte bewußt wird, nimmt es nicht bloß deren ungestörte Ausübung in den Grenzen der Zuständigkeit in Anspruch, sondern verlangt auch Entfernung aller jener Hindernisse, mögen sie auch auf tausendjährigen Bestand sich stützen, welche diese Ausübung beschränken, oder gänzlich unmöglich machen. Wir sehen in allen Staaten, wo früher schon Constitutionen bestunden, den Geist der Reform geschäftig, das Alte, Unpassende zerstören , und das Neue einführen. Wir haben ein lebendiges Zeugniß davon in der neuern Geschichte von Frankreich und England. Dieser Geist der Reform hat zwar in keiner Zeit geschlummert, sondern ewig wach und thätig, ist er unsern Blicken hie und da, gleich einem Traumgesicht vorübergeeilt, weil er ohne Reaction seinen Lauf fortsetzte; aber in der neuern Zeit gab er sich im Rheinkreis, besonders im Rheinkreis darum mit großem Geräusch kund, weil Manche versuchten, seinen Lauf mit Gewalt zurückzuhalten, und in ihrer unbegreiflichen Verblendung sich einbildeten, gleich den Giganten den Himmel stürmen, und diesem Geist Einhalt gebieten zu können. Dessen Ziel war nicht, wie man gerne glauben machen wollte, die gewaltsame rohe Umänderung der sittlichen und rechtlichen Ordnung der Dinge, Umsturz und Verwirrung der bestehenden Rechtsverhältnisse; gemeiner, pöbelhafter Faustkampf Verwirklichung niedriger Interessen, sondern es ist ein edleres, würdigeres Ziel. Dieser Geist hat sich nie etwas anders zum Gegenstand seines Strebens gewählt, als vernunftgemäße Entwickelung geistiger Intelligenz und sittliche Erhebung des Menschen, Verbannung aller Geistesfesseln; er hat nie durch körperliche Waffen gekämpft, sondern durch die Kraft feiner Gründe auf dem Wege der Belehrung und Ueberzeigung sich den Preiß erfochten. Seine Losung ist Achtung vor dem Gesetze, gesetzmäßige Freiheit, gegründet auf Gleichheit vor einem schützenden, den Forderungen der Vernunft und Moral entsprechenden Gesetze. Seine Loosung ist, Ordnung und Recht! Achtung der unveräußerlichen Menschenrechte und Anerkennung des Guten, Wahren und Rechten, überall wo es sich findet! Unsere Fürsten wollen ja nach den Gesetzen des Rechts und der Humanität herrschen, und der Aufklärung zugethan seyn, sie wollen Mißbräuche und Gebrechen im Staate abgestellt, und Verbesserungen, nach Maßgabe des Bedürfnisses auf gesetzlichem Wege vorgenommen wissen; sie wollen, daß das Unvollkommene dem Vollkommenen weiche u. s. w.; es ist also nach dem adoptierten Regierungsprinzip jedem Mitglied des Staates erlaubt, seine Meinung und Ansicht über staatsrechtliche Verhältnisse auszusprechen; es ist besonders in einem constitutionellen Staate ein wesentliches Recht der Bürger, die Rechte des Volkes zu vertheidigen, die Unwissenden durch Reden und Schriften zu belehren und aufzuklären, und durch Erweckung des Volkssinnes für das constitutionelle Princip eine solche Nationalrepräsentation zu erzielen, daß die Constitution eine Wahrheit werde. Dieses, meine Herrn, war das Ziel der Schriftsteller neuerer Zeit, das Streben aller so sehr verkannten Demagogen. In diesem Sinne hat auch der Angeklagte Baumann, der nicht dem Gelehrtenstande angehört, sondern ein einfacher Geschäfts- und Handelsmann ist, aber ein empfängliches Gemüth für die ewigen Wahrheiten der sittlichen Weltordnung besitzt, gedacht und gehandelt. Warum sollte ihm allein verboten seyn, Schriften, welche Ideen zur Veredlung der Menschheit, zur Verbesserung des bisherigen Zustandes enthielten, zu lesen, und Andern zum Lesen mitzutheilen? Schriften, welche allgemein bekannt waren, und in allen Buchläden gekauft werden konnten, und welche seiner Ansicht nach nichts enthielten, als Lehren für das Volk und allgemeine Ideen für die Vervollkommnung des Staatslebens? — Warum sollte er allgemein begreifen, was viele Tausende nicht verstunden, heute noch nicht begreifen, auch nie begreifen werden, daß die in diesen Schriften tief liegenden erhabenen Gefühle und Ideen, direkte Aufforderung zum Umsturz der Staatsregierung enthalten? Da ihm, jene Gelehrsamkeit völlig abgeht, und jener Scharfsinn gänzlich mangelt, sich in den Ideengang des Schriftstellers hineinzuzwängen, diesen zu verwirren und das herauszudeuteln, was seine Ankläger darin gefunden haben wollen?! Und dennoch klagt man ihn an durch Verbreitung von Druckschriften, die nicht das Product seines Geistes und seiner Ideen sind, die nichts als Vertheidigung der heiligsten Menschenrechte und der ewigen Wahrheiten der sittlichen Weltordnung enthalten, die Einwohner aufgereitzt zu haben u. s w. Ich bin jetzt auf den Gegenstand der Anklage übergegangen, und bitte Sie, m. Hrn., die hier vorausgeschickten allgemeinen Bemerkungen bei der Prüfung dieser Anklage im Auge zu behalten, und meiner Vertheidigung diejenige Aufmerksamkeit zu schenken, welche die Wichtigkeit der Sache und Ihr Gerechtigkeitsgefühl in Anspruch nimmt. (Der Hr. Vertheidiger giebt nun den Hrn. Geschwornen eine Erklärung über direkte und indirekte Anreizung.) Viele von uns haben seiner Zeit von diesen incriminirten Schriften gelesen, und sie, ohne Arges zu ahnen, auch Andern, die sie interessirten, zum Lesen mitgetheilt; und gewiß hat niemand, nur im Entferntesten daran gedacht, ein Verbrechen zu üben; denn so wenig es ein Verbrechen genannt werden kann, seine eigene Gedanken über die Verhältnisse des Lebens mitzutheilen, so wenig ist es ein Verbrechen, die Gedanken Anderer mitzutheilen. — Sollte daher Baumann des ihm zur Last gelegten Verbrechens schuldig erklärt werden können, so müßte erwiesen seyn, 1) daß er sich mit Verbreitung von Schritten befaßte', die eine direkte Aufforderung enthielten, 2) daß er deren Inhalt und Zweck genau kannte und verstand, und 3) daß er die bestimmte Absicht hatte, durch Verbreitung dieser Schriften direkt aufzureizen. — Fehlt eins dieser Requisite, so fällt die ganze Beschuldigung in sich zusammen. Im Widerspruch mit aller bisherigen Erfahrung wäre es eine auffallende Merkwürdigkeit, einen schlichten Bürger ohne besonderes Talent und Kenntnisse, ohne allen politischen Einfluß, aber mit gesundem Verstande begabt, eine Revolution hervorrufen zu sehen. Jeder vernünftig und logisch Denkende wird es für eine Satyre halten, wenn man ihm erzählt, daß ein einfacher Krämer, aus seinen Handelsreisen in dem beschränkten Kreise eines Kantons eine Revolution habe bewirken wollen, indem er hie und da, wo er einkehrte, oder wo er mit Leuten, des Handels wegen in Berührung kam, eine Flugschrift ober Broschüre vorlas, oder solche zum Lesen hingab, dabei aber auch seine Waare empfahl und Handelsoperationen betrieb. Diese Betrachtung, aus dem wirklichen Leben und Treiben Baumanns aufgegriffen, reicht allein schon hin, das ganze Gewicht der Anklage niederzuschlagen. Auch hat Baumann, nach der Aussage selbst vieler Belastungszeugen die Leute versichert, daß die Reformen sich ohne Blut und Schwert bewerkstelligen ließen, daß man nicht die Absicht habe die Throne zu stürzen um gewaltsame Umwälzungen vorzunehmen; er bat vielmehr gerade davon abgerathen, und diese seine Aeusserungen stehen daher im grellsten Widerspruche mit der Anschuldigung; sie widerlegen auf das Schneidenste den ihm gemachten Vorwurf, und stellen seine Intention in das klarste Licht; bemessen also, daß er nicht anders wußte und dachte, als daß die Schriftsteller und Mitglieder des Preßvereins die Absicht hätten, durch geistige Mittel zeitgemäße Reformen zu bewirken, und der Parthei der Reaction einen Riegel vorzuschieben; beweisen sonach, wie grundlos die ihm zu Last gelegte Beschuldigung ist. Man konnte sich in Pirmasenz und anderswo, neben dem allgemeinen Bedauern und einem Gefühl des Unwillens, des Lachens nicht enthalten, als man erfuhr, daß Baumann, den man gar nicht dafür tauglich gehalten, beschuldigt wurde, die Fahne des Aufruhrs geschwungen zu haben. Daher verwunderten sich auch viele, die ihn genauer kannten und unbefangen urtheilten, daß er wegen eines Benehmens, welches mit allen Gesetzen übereinstimmt, für ein gefährliches, den Umsturz der Regierung bedrohendes Subject, in der bürgerlichen Gesellschaft gehalten wurde. Wir müssen daher die Frage aufwerfen: woher rührt es denn, daß man gerade diesen Mann unter den vielen 100 Verdächtigen aufgriff? Dieses rührt von den unendlich vielen falschen Gerüchten her, die plötzlich in und um Pirmasenz von jenen Finsterlingen ausgestreut wurden, die im Dunkeln schleichend, das Tageslicht scheuend, sich ein besonderes Geschäft daraus machen hie und da Aeußerungen und einzelne Worte zu erhaschen, diese nach ihrem Gutdünken, nach Interesse und Wünschen in ein Ganzes verbinden, und sodann ihr eigenes schlechtes Machwerk als wirkliche Thatsache denunciren! Solcher Leute giebt es leider jetzt sehr Viele, die den Schein treuer Ergebenheit erheucheln, blos um sich zu empfehlen, ohne Gnad und Barmherzigkeit, Ehre, Freiheit und Ruhe von ganzen Familien aus die gewissenloseste Weise morden, und auf den Ruinen des vernichteten Wohles ihrer Mitmenschen, durch geheime Denunciationen ihr eignes Glück zu gründen glauben. Aus einer solchen unlautern Quelle floß der Verdacht gegen Baumann, daß er damit umgegangen sey, den Umsturz der Staatsregierung zu betreiben, während doch sein nächstes Streben dahin gieng, seinen Handel in Schwung zu bringen, und seine Waaren vortheilhaft abzusetzen; das ist der Grund, warum man seinen Handelsreisen den Zweck revolutionärer Umtriebe unterschiebt, und seinen freisinnigen Aeußerungen ein unverdientes Gewicht beilegt! Es ist ein Beweist großer Schwäche und moralischer Verdorbenheit, wenn man Denuncianten sein Ohr öffnet, wenn man sich — — - — — — — Baumann ist ein einfacher Handelsmann, der wohl lesen und schreiben, aber keine Geistesprodukte beurtheilen kann; von ihm ist nicht anzunehmen, daß er den tiefern Sinn dieser Flugschrift verstanden, um so weniger, als seine Berufsgeschäfte ihm nicht erlaubten, sich in lange, tiefsinnige, gelehrte Betrachtungen einzulassen, sondern ihm höchstens gestatteten, diese Schritt flüchtig zu lesen. Auch ist nicht nachgewiesen, daß seine Intention auf Umsturz ging; demnach ist die Anklage ungegründet und fällt in sich zusammen, da das Fundament derselben untergraben ist. So arm an wirklichen Anschuldigungsgründen wegen Provocation und Bewaffnung u. s. w., so reich ist die Anklage in Auffindung unbedeutender, rechtlichgleichgültiger, hieher nicht gehöriger, ja sogar unwahrer Momente Es lohnte sich wahrlich der Mühe nicht, in faktischer Hinsicht der Incriminationen zu untersuchen, käme es nicht darauf an, die Ehre eines Mannes zu retten, der vor der ganzen Welt als ein Verbrecher verschrieen wurde. Wir wollen sie einen Augenblick als wahr voraussetzen und fragen, welches Verbrechen bilden sie denn? Welches Strafgesetz kann denn auf sie Anwendung finden? Bilden sie etwa die Verbrechen der Provocation u. s. w. und fallen sie unter die desfalligen Strafbestimmungen ? Mit Nichten ! und wenn die Anklage diese Idee nicht ins Leben gerufen hätte, so wäre gewiß der geschickteste Jurist nicht auf solche verfallen — — — — — — — — — — — — — — — Wo war noch je das Setzen eines Baums eine gefährliche Handlung? So wenig als die Benennung desselben: Freiheitsbaum? Aber Baumann hat sich bewaffnet ! hat andere zur Bewaffnung aufgefordert! sich Sensen machen, und Kugeln gießen lassen! Er und seine Frau haben sich gegen mehrere Personen geäussert — — — — Ja, man bewaffnete sich wirklich, aber wozu? Etwa um gegen den König zu Felde zu ziehen, und ihn vom Throne zu stürzen? etwa um die k. Staatsregierung umzuwerfen und zu verändern? Gott bewahre! Nein, um das Gesetz aufrecht zu erhalten, welches----------------------------------------------------------------------— — — Hätte irgend jemand eine andere Absicht gehabt, so wäre der Augenblick, wo der Rheinkreis militärisch besetzt war, schlecht gewählt, und es wäre eine an Wahnsinn grenzende Handlung gewesen, einen Versuch zu wagen, der schon in seiner Geburt ersticken mußte. Diese Bewaffnung sollte also nur gegen die Willkür als Schutzwehr, zur Vertheidigung seiner selbst und des belagerten Gesetzes anempfohlen werden. Und ist ein solches Trachten ein gesetzlich strafbarer Akt ? Nein ! denn sobald das Gesetz geknebelt wird, tritt ein Zustand der Gesetzlosigkeit, ein Zustand des Faustrechts ein, wo der Stärkere das Recht diktirt; und einem solchen Zustande vorzubeugen, ist Pflicht eines jeden Staatbürgers. Somit wäre denn nachgewiesen, daß Baumann nicht zur Bewaffnung gegen die k. Autorität aufgefordert hat. Aber es kann aus den Momenten der Anklage selbst noch bewiesen werden, daß diese Aufforderung nur gegen Gewaltschritte geschah. Wann und wo soll denn Baumann die angeführten Aeusserungen gemacht haben? Im Lang'schen Wirthshause hinter'm Weinglas, und in seinem Laden, einem alten Weibe gegenüber? Wie sollte Baumann aus den Gedanken gerathen seyn, im Wirthshause an eine aristokratisch gesinnte Parthie solche Aufforderungen zu machen? (Gebt nun zur Würdigung der einzelnen Aeusserungen des Hrn. Baumann über, welche ausgehoben sind, um die Anklage zu begründen.) Ist es daher nicht höchst sinnreich, wenn die Anklage alle Grenzen der Logik und Grammatik verläßt, und in das anhaltlose Gebiet verderblicher Trugschlüsse sich verfügt, um daselbst den Stoff zu einem juristischen Ungeheuer zu entlehnen? Wahrlich, ein vortreffliches Mittel die allgemeine Bewaffnung zu provociren, wenn man sich an ein altes Weib wendet, und diese zum Herold seiner Gedanken macht! Wahr ist es, daß Baumann sich 4 Polensensen fertigen ließ, aber unwahr und rein erdichtet ist es, daß diese Sensen dazu gefertigt worden, um sich, oder Drittern gegen die k. Autorität zu bewaffnen, — Zu welchem Zwecke also Baumann die Sensen machen lassen, ist ganz gleichgültig, wenn er nur keinen verbrecherischen Gebrauch davon machte; was er nicht gethan bat! Er bedarf sich deshalb nicht einmal zu vertheidigen. Er kann sagen: ES hat mir gefallen, nur Polensensen machen zu lassen. Was nicht verboten ist, ist erlaubt, man müßte denn den unerhörten Satz gelten lassen, den in neuerer Zeit ein hochgestellter Mann einzuschwärzen versuchte, daß, was nicht erlaubt ist, verboten sey. Somit zerfallen denn sämmtliche Anklagepunkte — in Nichts. Doch, ich irre mich! Der Eckstein dieses Gebäudes steht ja noch: Baumann hat ja gesagt: wer die altdeutsche Farbe angreift, der greift mein Herz an! Auch seinen Schmerz aussprechen, und die Gefühle seines Herzens äußern, ist ein Verbrechen! — Mit wenigen Worten will ich nun noch nachweisen, daß die Anschuldigungen auch in factischer Hinsicht unbegründet sind: Was man gegen Baumann mühsam zusammengeflickt, beruht auf höchst fremdartigen Ohrenbläsereien, auf Schwätzereien, auf Hörensagen. Man scheine sich nicht, die durch die allgemeine Noth und das Elend des Volles entstandene Aufregung auf Baumanns Rechnung zu schreiben, weil man einen Popanz bedurfte, um — —— — — — — ——— — — — — — Ich habe geendet, und nicht nöthig, an Sie, meine Herren, ein anderes Wort zu richten, als daß Sie auch bei dieser Entscheidung nicht aus dem Auge verlieren, daß es darauf abgesehen ist, durch Ihre Erklärung — — — — — — — — — — — — — — — — daß Sie auch hier, nur das Recht vor Augen habend, sich mit jenem unerschütterlichen Muth aussprechen, der einem freien und rechtlichen Manne geziemt! Der Hr. Generalprocurator geht in die Widerlegung der Rede des Hrn. Baumann und seines Vertheidigers über, und sagt am Ende zu den Hrn. Geschwornen die wenigen Worte: Dieses, meine Herrn die Punkte, welche die Anklage begründen. Berathen Sie Ihre Vernunft, Ihr Gewissen, und darnach urtheilen Sie. Von 1 Uhr bis 3 Uhr Pause. Um 3 Uhr erklärt der Hr. Prästdent, da niemand mehr etwas zu bemerken hat, die Verhandlungen geschlossen, und schreitet sodann zum Resume. Nach diesem werden den Herrn Geschwornen die Fragen zur Entscheidung vorgelegt, so wie die Anklage gestellt ist, und der Hr. Präsident erklärt ihnen, wie sie hinsichtlich der Beantwortung u. s. w. sich zu verhalten haben. Um halb 4 Uhr gehen die Hrn. Geschwornen zur Berathung ab, treten nach drei Viertel Stunden wieder in den Saal, und erklären durch ihren Vorstand, Hrn. Mohr aus Geinsheim, in der gewöhnlichen Form: Nein, der Angeklagte ist nicht schuldig. Der Hr. Präsident verordnet die Verlesung dieser Erklärung, und befiehlt, daß zufolge Art. 358 des Criminalgesetzbuches, der Angeklagte sogleich in Freiheit zu setzen sey, wenn er nicht anderer Verbrechen oder Vergeben wegen, in Haft zu bleiben habe. Der Hr. Generalprocurator erklärt, daß Hr. Baumann zufolge Urtheil des k. Appellationsgerichts zu Zweibrücken, vor das Zuchtgericht daselbst verwiesen sey, daß er also in Verhaftungszustand zu bleiben habe, um vor dieses Gericht gestellt zu werden, Hr. Anwalt Glaser trägt auf Restitution den Sense an, wogegen der Hr. Generalprocurator erklärt, selbe könne in einigen Lagen gegen Quittung in Empfang genommen werden. Der Hr. Präsident spricht sodann noch folgendes zu den Hrn. Geschwornen: Meine Herrn! Die Verhandlungen sind nunmehr geschlossen, ihre Funktion hat ihr Ziel erreicht, Sie treten ab von dem Richterstuhle, Sie kehren zurück in den Kreis ihrer Familie. Meine Herrn, die Ergebnisse dieser Assisensitzung werden allerdings, wie ich Ihnen schon beim Beginne dieser Verhandlungen zu sagen die Ehre hatte, eine Epoche bilden, welche uns zum Bessern führen wird. Man wird einsehen und finden, wie unbestimmt die Gesetzgebung sey, man wird den Lücken derselben abzuhelfen, man wird das Mangelnde zu ergänzen suchen. Denn sollte es wohl z. B. so ungestraft hingehen können, wenn Jemand zwar Ausdrücke in seinen Schriften vermeidet, die ganz unbezweifelt verbrecherisch sind, dagegen aber durch die grellsten Schilderungen des Zustandes des Volkes, durch Anklage der Regierung wegen Verraths oder Wortbrüchigkeit, durch mancherlei Entstellungen, Unruhe und Zwietracht unter dem Volke, Haß und Abscheu gegen die Regierung zu verbreiten sucht? Sollten Personen deßhalb nicht zur Rede gezogen werden können? Sollte dieses in den Begriffen einer vernünftigen Gesetzgebung nicht liegen? Wahrlich es wird diesen und manchen andern Mängeln abgeholfen werden. Meine Herrn, es ist nicht zu läugnen, wir haben seit den Jahren, seitdem Schriften in diesem Sinne erschienen sind, in der That nicht mehr uns des Lebens freuen können. Nicht darin lag es, daß eine ungewöhnliche Bahn betreten wurde, das, mancher aus seiner gewohnten Ruhe oder Bequemlichkeit aufgeschreckt wurde, nein, darin lag es, daß man Alles, was herkommende Gewohnheit heilig machte, was die Erfahrung von Jahrtausenden bewährt gefunden hatte, angriff, daß man alle Autorität herabzuwürdigen suchte, und so Hader und Zwietracht in Familien und im öffentlichen Leben verbreitete. Wie, meine Herrn, waren wir denn wirklich so sehr in Jammer und Elend versunken, zeigen dieses unsere herrlichen Landstraßen, die überall neu aufsteigenden Gebäude in Städten und Dörfern. Die Verminderung der Gemeindeschulden, der Abgaben, die steigende Kultur? Nimmt denn wirklich die Verarmung so zu, und wenn viele sich nicht mehr so behaglich fühlten, und auswanderten, mag nicht der Grund darin liegen: daß die Bevölkerung in den Jahren des Friedens und der Ruhe beinahe höher stieg, als das Land es ertragen konnte? Allein wo Partheien sind, da schwindet die Wahrheit, es wird alles in das Gewand der Partheilichkeit gekleidet, die unbedeutendsten Handlungen werden in Laster umgeformt, die in Riesengestalt sich aufthürmen, eine nach den Ansichten der Oposition unrichtige Maßregel, wird als Laster, Verbrechen, Verrath hingestellt. Wir haben in diesen Verhandlungen gehört, wie würdige achtbare Personen angegriffen wurden, wie man dem Vorstände unseres Gerichtshofes Absichten unterschob , woran er nicht dachte, wie man einem Minister staatsgefährliche Tendenzen unterstellen wollte, obgleich die Verhandlungen des Wiener Kongresses zeigen, daß derselbe nicht einmal Theil daran nahm, sondern nur Agenten desselben dort handelnd aufgetreten waren, und das Ihrige forderten; wir haben gesehen, daß man den Richtern und Administrativ-Behörden unmoralische Motive unterstellt. Nein, meine Herren, so ist eS nicht, so kann eS nicht seyn, wäre eS so, so würde jeder Staat, der solche Beamten, dessen Regierung diese Tendenz; hätte, am Rande des Abgrundes stehen, er würde sich auflösen. Nein, meine Herren, zwar ist unter dem Monde nichts vollkommen, und die beständigen Angriffe der Oposition mögen wohl auch die Regierungen mißtrauisch, selbst geneigt zur Ergreifung strengerer Maßregeln gemacht haben, denn auch die Regierungen bestehen aus Menschen, und sind nicht unempfindlich gegen beständigen Reiz Allein, wenn z. B. die Censur angegriffen wird, wenn man dieselbe tadelt, so möge man doch beherzigen, daß dafür das Gesetz spricht, und noch nicht aufgehoben ist, daß hie und da die Personen, die sie ausüben, von zu ängstigen Ansichten geleitet werden, daß aber dennoch wahrlich eine anständige und mäßige Mittheilung von Thatsachen nicht verhindert ist, und wenn sie verhindert werden sollte, es noch Oberbehörden gibt, die abhelfen können und werden. Wenn man manche andere Institutionen tadelt, so möge man die Art des Tadels prüfen, man wird finden, daß sie nicht in dem Gewande der ruhigen unbefangenen Prüfung, sondern der Heftigkeit, in Kraftausdrücken eingekleidet ist, die dem gebildeten Mann nicht anstehen. Lassen wir uns, meine Herren, nicht erschüttern, lassen wir uns nicht verleiten, oft glänzende Worte für Realitäten anzunehmen, lassen wir uns durch die Geschichte belehren, daß vor Kromwells und Robespierres Erscheinen auch immer von der Heiligkeit der Menschenrechte, von der Vortrefflichkeit der Volkssouverenität gesprochen wurde, und wo floß mehr Blut, als zu eben jenen Zeiten? Halten wir fest an der bestehenden Ordnung der Dinge, suchen wir nicht dafür etwas ungewisses entferntes zu erstreben, und finden wir manches, was besser seyn könnte, so haben wir Landräthe, Landstände, Regierungen, was gut, was recht ist, wird, wenn auch lange verkannt, doch endlich den Sieg erringen, ohne daß es Gewalt, bittern Tadels, Zwistes und Haders bedarf. In diesem Sinne wollen wir zu den Unsirigen zurückkehren, und uns bestreben, soweit es an uns liegt, für Ordnung und Gesetz, für das Gute und Wahre zu wirken. Leben Sie wohl, reisen Sie glücklich: Hr. Baumann wird wieder in das Arresthaus zurückgebracht. Ende der Sitzung um 5 Uhr. Verantwortlicher Redakteur und Verleger Carl Georges

Literatur

  • Dr. Britta Hallmann-Preuß, Georg Karl Rings, Dr. Fritz Schumann (2009): Johannes Fitz - genannt der Rote. Bad Dürkheim
  • Herausgeber Kulturministerium Rheinland-Pfalz (1982): Hambacher Fest 1832-1982. Neustadt an der Weinstraße
  • Hrsg. Kultusministerium Rheinland-Pfalz (1990): Hambacher Fest 1832 Freiheit und Einheit - Deutschland und Europa (Katalog zur Dauerausstellung). Neustadt an der Weinstraße
  • Kurt Baumann Hrsg. (1982): Das Hambacher Fest - 27. Mai - Männer und Ideen. Speyer
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Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir

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Der über 2000-jährigen Tradition des Weinbaus in Bad Dürkheim entsprechend, ist das Stadtmuseum in einem ehemaligen Weingut untergebracht. Auf über...

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