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Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir Biedermeier – zwischen Restauration, Hambacher Fest und Vormärz [2013/0068/15]
https://rlp.museum-digital.de/data/rlp/resources/documents/202111/17151020561.pdf (Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir (CC BY-NC-SA)
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"Tags-Neuigkeiten No. 19; 12. August 1833

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Beschreibung

Bröschüre / Zeitung: "Tags-Neuigkeiten No. 19 während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau." Landau 12. August 1833, 4 Seiten.

In den "Tags-Neuigkeiten" wurde beinahe "tagesaktuell" über die Schwurgerichtsverhandlungen gegen die Hauptakteure des Hambacher Festes 1832
am Assisenhof in Landau 1833 berichtet.

Schluss der Rede von Hochdörfer
H. führt Beispiele aus der Bibel an, um zu belegen, dass auch "heute" noch "Volksfreunde dem Kerker überliefert" werden.
Er referiert über seine Bestrebungen "das Volk zu belehren." Von der Julirevolution in Frankreich inspiriert, propagierte zunächst er ein "bürgerliches Königtum", um dann - "getäuscht" - zum Gegner der Regierung zu werden. "Ich wollte Freiheit, aber nicht die bluttriefende Freiheit in die Welt bringen, sondern Belehrung und Bildung."
H. fordert Pressefreiheit, denn "um die Freiheit zu begründen, bedürfen wir nur eines Schwertes, das der Wahrheit."

Auszüge der Rede von Hochdörfers Anwalt Culmann iun.
Die Unruhen der letzten Zeit seien durch die Stimmung des Volkes bedingt gewesen. Hochdörfer sei ein "Opfer seiner Wahrheitsliebe" und seine Motive seien "moralisch und edel." Der "Zeitgeist" verlangt den kulturellen Fortschritt, der aber durch noch bestehende Feudalstrukturen behindert ist.
Die Anklage wende sich klar gegen die "geistige Reform", die "Deutschland in Bewegung brachte."
Durch die "Centralisirung der Fürstenmacht" (gemeint ist hier der "Deutsche Bund") wurden die einzelnen Ständekammern faktisch entmachtet (Bsp.: Kassieren eines Pressegesetzes, das von der Badischen Ständekammer "bereits bestätigt" war).
Die Angeklagten seien "von der Wahrheit durchdrungen, dass ohne die durch Geistesbildung erzeugte Nationaleinheit kein Heil für Deutschland sey." Gegen diese Bestrebungen hat die staatliche Gewalt die härtesten Mittel eingesetzt ("Eingriff in die Institutionen", Truppenentsendungen, "Gewaltscenen").
C. geht auf die Anklagen ein und beklagt übertrieben harten Umgang mit den Betroffenen. Eine nachfolgende Bemerkung über Hochdörfer fällt der Zenur zum Opfer!
"Unschuldigste Äußerungen" würden zu Verbrechen! Ein Regierungswechsel ohne Gewalt "ist nicht allein erlaubt, sondern nöthig."
Geht auf das angeblich von Hochdörfer verübte "Attentat" ein. Es gab aber weder Vorbereitungen oder direkte Aufforderungen zum gewaltsamen Umsturz. Auch Forderung nach "Volksbewaffnung" sei nur gegen einen "äußeren Feinde" gerichtet gewesen.
Anklage sei eindeutig von politischen Motiven bedingt!
Geht auf Höchdörfers Hambacher Rede ein. Er argumentiert, dass, wenn die Redner einen gewaltsamen Umsturz beabsichtigt hätten, dieses, allein schon wegen der vielen Anhänger ohne Weiteres hätte geschehen können. H. habe auch, als das Festverbot verhängt wurde, alle zur Mäßigung aufgerufen.
Nach weiteren Ausführungen zu H.´s Wirken, fordert er die Geschworenen dazu auf ein gerechtes Urteil zu fällen.

Material/Technik

Papier, weiß; schwarz * bedruckt

Maße

Breite/Länge: 23,5 cm; Höhe: 21 cm; Tiefe: 0,5 cm

Abschrift

Original: Deutsch

Tags - Neuigkeiten während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau. Nro 19. Landau 12. August 1833. Beschluß der Rede des Hrn. Pfarrer Hochdörfer. Doch sie bestanden darauf einen König zu haben, und die Folgen sehen wir heute noch; denn die Weissagung ist leider nur zu pünktlich eingetroffen, zerstreut leben nun die Juden in allen Ländern der Erde, in Schmach und Druck. — Beispiele aus Micha — aus der Lebens- und Leidensgeschichte Jesu u. a. — Aus eben der Ursache warum Jesus geopfert wurde, werden heute noch die Volksfreunde dem Kerker überliefert; eben so würden die Soldaten------------------------------------------------------------------— Hier weist Hr Präsident Hrn. Hochdörfer zur Mäßigung zurück. — -Hr. Hochdörfer fährt fort: Als die Fürsten im Jahr 1814 eine Allianz schloßen, sagte man, man wolle nur die Völker im Sinne des Christenthums regieren. Man sprach bei dieser Gelegenheit wohl von den christlichen Pflichten, nicht aber von den Rechten. Erleuchtet durch Vernunft und Christenthum, werden Sie, meine Herrn, nicht ermangeln, ein Urtheil zu sprechen, das in der Wahrheit begründet ist. Hr. Pfr. Hochdörfer gebt nun in die Geschichte der Rechte der Deutschen ein, und setzt die Verrichtungen des Wiener Congresses auseinander. War bei dem Wiener Congresse ein Mann des Volkes? nein. Nur eine einzige Petition verirrte sich in die Versammlung der Minister, und diese kam von Leuten der, welche sich nicht scheuten, die Bewohner des linken Rheinufers als entartete Deutsche zu erklären. Man wird mir vorwerfen, daß mein ganzes Bestreben Rebellion sey! Nein! als Lehrer des Christenthums in die Mitte des Volkes gestellt, erkannte ich dessen Elend und Druck. Diesem entgegen zu arbeiten, das Volk zu belehren, war mein Ziel. Die Julirevolution entflammte auch mich! der Volksfreund erschien, kräftig und erschütternd. Nur zu dem Volke wollte ich sprechen. Die Königs-Herzen wollte ich zu den Ideen des bürgerlichen Königsthums anfeuern, und—ich sah mich getäuscht. Die Opposition gegen die Regierung zu führen, war von nun an mein heiligster Wunsch. Ich wollte Freiheit, aber nicht die bluttriefende Freiheit in die Welt führen, sondern Belehrung und Bildung; denn Geistesfreiheit ist der Aether, in dem die Volksfreiheit begründet wird. Was ich jetzt will, ist ungehindertes Wirken für die Freiheit des Volkes — durch die Presse; ein Mittel, welchem weder der Bürgerfreund noch die Kutte, weder der Talar noch der Soldatenrock widerstehen können. — Ich weiß, daß die Feinde der Wahrheit lächeln, aber um die Freiheit zu begründen, bedürfen wir nur eines Schwertes, das der Wahrheit. Richten Sie nun gerecht, Sie richten nicht über uns, sondern über das Geschick, über die heiligen Güter des Volkes —der Menschheit: Auszüge aus der Rede des Hrn. Anwalt Culmann, jun., Vertheidiger des Hrn. Pfr. Hochdörfer. Ich werde, meine Herren, beweisen suchen, daß die heftigen Reizungen in neuerer Zeit, und die daraus entstandenen Unruhen in der Stimmung des Volkes lagen; ich werde Sie vollständig überzeugen, daß gerade in dieser Stimmung die Ursache liegt, daß Hr. Pfr. Hochdörfer das unschuldige Opfer seiner Wahrheitsliebe geworden ist. Seine Mittel sind rein moralisch und edel. Es ist der Zeitgeist, welcher die Entwickelung der moralischen Kräfte des Volkes begehrt, denn in vielen Staaten Europas bestehen noch viele Einrichtungen aus dem Feudalwesen, welche dem Fortschreiten der Cultur hinderlich sind. Zur Erreichung des Princips der Gerechtigkeit, können nur gerechte Mittel verlangt werden. So wie der Zweck, so die Mittel. Angefochten , kann die Partei des Rechts sich nur durch Gewalt vertheidigen. Die Anklage zeigt deutlich die Mittel die man angewandt hat, um zum Zweck zu gelangen. Nicht gewaltiger Umsturz, sondern geistige Reform ist es, welche in neuern Zeiten das sonst so ruhige Deutschland in Bewegung brachte. Nicht die einzelnen deutschen Regierungen allein waren es, welche diesem Streben entgegen wirkten, sondern es war die compacte und centrale Gewalt. Dieses System war es, welches ein in der badischen Ständekammer schon bestätigtes Preßgesetz umwarf. Jeder denkende Kopf war überzeugt, daß durch die Centralisierung der Fürstenmacht, die Selbstständigkeit der Kammern vernichtet sey. Diese Männer hier, von der Wahrheit durchdrungen, daß ohne die durch Geistesbildung erzeugte Nationaleinheit kein Heil für Deutschland sey, wollten es durch kräftiges Zusammenwirken dahin bringen, daß nur auf friedlichem Wege und ohne Gewalt die Einheit und Reform Deutschlands einträte. Dieses war das erste rein moralische und gesetzlich erlaubte Mittel von Seiten der Parthei der Aufklärung, um das Volk und Vaterland zu beglücken! Allem wie viele unzählige Mittel hat man gegen sie gebraucht! Soll ich Ihnen sprechen, meine Herrn, von den Regierungsrestirten von 1832 ? von den Truppensendungen nach dem Rheinkreise? von dem Eingriffe in die Institutionen des Landes? von den schaudererregenden Blutscenen, deren Eindruck noch zu neu ist, als daß er schon verlöscht seyn sollte?------------------------------------------------------------------------------- Statt dessen will ich zur Anklage übergehen. Auf den Grund der Schriften, wegen deren man die Angeklagten auf der Stelle hätte vor Gericht ziehen sollen, hat man sie, von Weib und Kind getrennt, Jahr und Tag im Kerker schmachten lassen; und nachdem es einmal zu der ersehnten Verhandlung gekommen, hat der subsidiarische Antrag schon dafür gesorgt, daß ihnen nicht einmal der Genuß der allenfallsigen Freisprechung vergönnt seyn darf. Hr. Pfr. Hochdörfer ist angeklaqt die Bürger und Einwohner angereizt zu haben, die k. b. Staatsregierung mit Gewalt umzustürzen. Es ist arg genug, — — — —— — — — — — — — — — — — Zu Ihnen, meine Herrn, aber, habe ich die Zuversicht, daß Sie ein gerechtes, nach Ihrem Gewissen erwogenes Urtheil sprechen werden. Hr. Culmann stellt nun eine sehr gediegene Definition über die Anklage selbst auf. Ich werde nun zeigen, wie man auch hier die unschuldigsten Äußerungen , so wie in Spanien und Polen, zu Verbrechen gestempelt hat. Die Veränderung der Regierungsform, wenn diese ohne Gewalt und ohne Blutvergießen vorgenommen wird, ist nicht allein erlaubt, sondern nöthig. Sie ist erlaubt im Sinne der Rechte des Volks, von welchem Rechten es in allen Fällen darf; denn es ist ein bekannter Grundsatz, daß wer die ihm zustehenden Rechte übt , was auch die Folgen der Ausübung seyn mögen, nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Hr. Pfr. Hochdörfer ist des Attentats angeklagt. Attentat ist nun, nach genauer Definition, ein frevelhafter Eingriff in die Rechte des Andern, und erfordert offenbar materielle Mittel. Aufforderung zum Denken und Schreiben ist also nicht Attentat, weil die äussere materielle Thathandlung dabei fehlt. Es ist also schon hieraus die Anklage auf Umsturz grundfalsch. Selbst wenn Rüstungen und Ankauf von Waffen statt gehabt hätten, wenn diese auch innere materielle Thatsachen sind, schließen doch noch nicht den Begriff des Attentats in sich. Das Attentat ist der Zweck des Komplotts selbst, er läßt also nichts entfernt liegendes zu, es ist augenblickliche Ausführung, und es ist dabei keine Zwischenzeit denkbar. Diese Definition kommt von dem Procureur General Peyronnet, welcher heute die Juliordonnanzen in dem Schlosse Ham büßt, und der, wenn er, als er jene Definition gab,------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Damit aber solche Aufforderungen strafbar seyn können, müßten die Worte da seyn: Bewaffnet euch, und stoßt die Regierungen um. Auch bei dem Aufruf zur Bürgerbewaffnung ist nichts Strafbares: denn dieser Aufruf hatte nur den Zweck der Bewaffnung gegen den auswärtigen Feind, und diese ist erlaubt. Fordert man auf, gegen die gesetzwidrigen Schritte einer Regierung, so gehört die Verhandlung nicht vor die Assisen, sondern vors Zuchtgericht. Also kann die Vertheidigung gegen die gesetzwidrigen Eingriffe der Regierung, selbst mit Waffen, kein Attentat seyn. Die Aufforderung muß direkt seyn, ist sie indirekt, so ist sie wieder nicht Verbrechen. Hieraus folgt nun, daß, wenn man die Mängel der Regierung aufdeckt, ihre Blößen zeigt u. s. w., dieses nicht direkte Aufforderung ist, selbst auch, wenn man sich des Mittels der Produktion des Hasses und der Verachtung gegen die Regierung bedient. Diese Definition mögen Sie, meine Herrn, festhalten, wenn Sie ein gesetzmäßiges Urtheil fällen wollen. Mit Bedauern bemerkt man, daß die Punkte der Anklage bloße Ansichten, politische Meinung sind. Haben Sie nicht gehört, wie man die Grundsätze der Volksausbildung ausdeutete, und Anklage daraus zu schöpfen wußte? Auf welche Weise sind wir zu dem jetzigen Stande der, obgleich mangelhaften Ausbildung gekommen? Offenbar durch das Streben unserer Ahnen! Und wir sollten jetzt dagegen streben müssen? ! Hat der Mensch nicht daß Recht zum Voranschreiten? Jetzt, jetzt also sollte man nicht voranschreiten dürfen, auf der begonnenen Bahn der Geistesausbildung. Was die Hambacher Rede betrifft, so lasse ich mich auf Interpretationen nicht ein. Ich sage Ihnen aber mit größter Gewißheit, daß darin, trotz alles Raisonnementes, keine Aufhetzung seyn kann, weil man selbst in der Anklage eingesteht, daß diese Anreizung ohne Erfolg geblieben ist. Zudem war ja, was auch ein großer Theil der vorgeladenen Belastungszeugen sagte, war ja zur Zeit des ersten Hambacher Festes der Rheinkreis im höchsten Grad der Aufreizung, dabei eine unzählige Menge feuriger junger Menschen, bei denen die damaligen Redner in hoher Achtung standen. Es hätte also damals nur eines Winkes bedurft, alle wären losgestürmt. Durch die Aufstellung Ihrer Behauptungen ist also die Anklage mit sich selbst im Widerspruche ; denn es war eine Aufreizung nicht allein Materiell unmöglich sondern es war auch absolut unmöglich, daß eine solche in der Intention lag. In allen Schriften und Reden des Hr. Pfr. Hochdörfer ist zwar der Grundsatz der Nothwendigkeit einer durchgreifenden Reform der Nationaleinheit, aber auch in allen der Wunsch, ohne Gewalt und Blutvergiessen dahin zu gelangen. Als das Verbot des Hambacher Festes bekannt geworden war, lebte jeder in der Ueberzeugung, die Bürger würden sich ihr Recht mit Gewalt erzwingen. Hr. Hochdörfer forderte sie aber öffentlich auf, selbst wenn man Gewalt gegen sie gebrauchten sollte, sich ruhig zu verhalten, um die Bewohner nicht in den Ruf der Rebellion zu bringen, was die Gegenpartei damals so sehr gewünscht hätte: Und derselbe Mann, der im Jahr 1832 abgerathen hatte, selbst gegen Gewalt die erlaubte Gewalt nicht zu gebrauchen, der sollte 8 Tage später in einer Rede, die er vielleicht schon lange zuvor verfaßt, das Gegentheil gerathen haben. Und wie will man glauben machen, daß die Absicht statt gehabt, mit einem Häuflein unbewaffneter Menschen die durch wohlbewaffnete Heere geschützten Regierungen Deutschlands gewaltsam umzustürzen. Nur bezahlte Aufreizer und Wahnwitzige könnten an gewaltsamen Umsturz denken. Ist zudem nicht auch noch die ausdrückliche Gewißheit da, daß auf dem Neustadter Schießhause die den Gesetzen schuldige Achtung empfohlen wurde? daß man nur Ordnung wollte? Wäre das, wessen man Hrn. Pfr. Hochdörfer beschuldigt, wahr, so müsse nach Art. 87 des Strafgesetzbuchs über uns die Todesstrafe und die Güterconfiscation verhängt werden. Es wäre aber alsdann der ganze Rheinkreis dieser Strafe Verfallen. Sämmtliche Bewohner des Rheinkreises müßten zum Tode verurtheilt, der ganze Rheinkreis müßte confiscirt werden; denn im ganzen Rheinkreis sieht man Wirkung in Folge des Gefühls der Mängel — — — — — — — — Folglich ist der ganze Rheinkreis im Stand der Anklage im Sinn des. Art. 87 des Code penal. Es ist durchaus in Hrn. Hochdörfers Schriften keine Aufforderung zum Umsturze der Regierungen, sondern blos Ansichten und Urtheile über die verschiedenen Mängel und Mißgriffe der Regierungen Deutschlands. Ansichten und Urtheile, die nie durch Gesetze verpönt waren. Der Aufruf zur Einigung, zur herzinnigen Einigung, soll als Aufruf zum Umsturze gelten. Wäre der badische Volksstamm in seiner Kammer von andern Stämmen unterstützt gewesen, die Badenser hätten heute kein Preßgesetz; man würde den Forderungen des Volkes nachgegeben haben. Man bedenke nur, Hr. Hochdörfer soll in einem Dörfchen, das kaum 125 Familienväter zählt, zum Umsturz der Regierung gereizt haben! Wie ist dies möglich! Schon dieser einzige Umstand ist hinreichend zur Ueberzeugung, wie unstatthaft die Anklage ist. Sollte er, anstatt seine Mitbürger aufmerksam zu machen , lieber sehen, wie die russischen Barbaren sein Eigenthum wegschleppen, lieber Weib und Kinder im Stich lassen, und Hab und Gut verlieren! Aber mit Zuversicht kann man sagen, daß der größte Theil Süddeutschlands dieses einsah. Dieses wollte Herr Hochdörfer, aber nicht den Umsturz der bestehenden Regierung. Für solche Grundsätze wollte er das Volk empfänglich und zur Nothwehr gegen das Übergewicht des Feindes stark machen. Wird denn durch die Zurückweisung der Russen vom deutschen Boden die bayerische Regierung gestürzt? Gewiß nicht! Und dennoch hebt man daraus Grund zur Anklage. Der Aufruf der Bewaffnung hat auch nichts gesetzwidriges. Wer kennt nicht die in Frankreich bestehende Association der Bürgerbewaffnung zur Abwehr einer fremden Invasion? in Frankreich wo derselbe penal codex ist, den wir haben ? Wer kennt nicht die allgemeine Bürgerbewaffnung? Bedenkt Euern Beruf, Ihr seid Gewählte des Volkes, aber nicht einer Faktion. Ihr dürft nicht die Werkzeuge dieser Faktion seyn. Handelt nicht im Sinne des Princips der Gewalt, sondern des Rechts. Verfolgung der Gedanken. Verfolgung des Strebens nach Vervollkommnung, dieses ist der Charakter der Anklage. Wie viele französiche Journale sprechen mit Schärfe und Heftigkeit gegen das moralische Prinzip, und doch ist noch keines wegen Versuchs oder Aufruf zum Umsturz angeklagt worden, in einem Lande, wo doch dasselbe Strafgesetzbuch besteht, das auch wir haben. — Doch muß endlich das Recht siegen, und das Unrecht muß scheitern. Sie, meine Herrn, als Männer von Ehre und Gewissen, werden gewiß recht handeln, und durch Erlassung eines unparteiischen Freisprechungsurtheils unserm Vaterlande den Ruhm der Rechtlichkeit erhalten. Einst werden die Annale der Geschichte erzählen, daß im Jahr 1832 sich in Rheinbayern die Stimme zur Wiedergeburt des Vaterlandes erhob, aber durch die eigenen Hände des Volkes erstickt, daß die unglücklichen Männer in die Gefängnisse und Ketten eines ausländischen Feindes geworfen würden. O Schande! o Schande! treffe nicht unser Vaterland. Aber nein! der Bewohner des Rheinkreises kennt eine solche Pflichtvergessenheit nicht! Er liebt sein Vaterland zu sehr. Doch, wir flehen nicht, wir wollen weder Gnade noch Ungnade! Bloß für das Recht haben wir geduldet, und nach Recht, durch das Recht wollen wir freigesprochen seyn! Verantwortlicher Redakteur und Verleger Carl Georges.

Literatur

  • Dr. Britta Hallmann-Preuß, Georg Karl Rings, Dr. Fritz Schumann (2009): Johannes Fitz - genannt der Rote. Bad Dürkheim
  • Herausgeber Kulturministerium Rheinland-Pfalz (1982): Hambacher Fest 1832-1982. Neustadt an der Weinstraße
  • Hrsg. Kultusministerium Rheinland-Pfalz (1990): Hambacher Fest 1832 Freiheit und Einheit - Deutschland und Europa (Katalog zur Dauerausstellung). Neustadt an der Weinstraße
  • Kurt Baumann Hrsg. (1982): Das Hambacher Fest - 27. Mai - Männer und Ideen. Speyer
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1833
Landau in der Pfalz
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1833
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