museum-digitalrheinland-pfalz
STRG + Y
de
Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir Biedermeier – zwischen Restauration, Hambacher Fest und Vormärz [2013/0094]
https://rlp.museum-digital.de/data/rlp/resources/documents/202112/15092719404.pdf (Museumsgesellschaft Bad Dürkheim e. V. CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Museumsgesellschaft Bad Dürkheim e. V. / Hans-Günter Förster (CC BY-NC-SA)
1 / 1 Vorheriges<- Nächstes->

Protestschreiben über die Erlassenen Maßnahmen nach dem Hambacher Fest 1832

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Handschriftliches Protestschreiben eines unbekannten Autors über die vom königl. Bayerischen Staatsministerium erlassenen Maßnahmen in Folge der Vorkommnisse auf dem Hambacher Feste 1832. Es umfaßt 4 Seiten auf einem gefalteten Bogen Papier.

Das Protestschreiben erschließt sich erst durch den Umstand, dass die Pfalz innerhalb des Königreichs Bayern eine rechtliche und administrative Sonderstellung einnahm, da insbesondere wesentliche Errungenschaften der französichen Revolution wie der Code civil zu dieser Zeit galten.

Das Protestschreiben endet mit der unverhohlenen Drohung, für die bestehenden Rechte auch mit Gewalt einzustehen:

....Diese Herrschaft aufrecht zu halten, ist die ganze Population mit Gut und Blut bereit, und die Fahne, um welche sich alle sammeln, trägt die Devise
für das Vaterland, für den verfassungmäßigen König, für die Verfassung, die uns garantirten Institutionen, gesetzliche Freiheit und Ordnung
gegen Willkühr und gesetzwidrige Eingriffe, woher sie auch kommen mögen.

Material/Technik

Papier, weiß; schwarz / Handschrift

Maße

Länge: 34 cm, Breite: 43 cm

Abschrift

Original: Deutsch

Protestation Das Amts- und Intelligenzblatt des Rheinkreises d. d. Speyer den 6ten Juny 1832 No. 3 enthält eine aus 2ten July von dem Königl. Gesammt-Staatsministerium in München erlassene Erklärung über die Vorgänge des 27 May auf der hambacher Burghöhe bey Neustadt, worin in der Sprache der heftigsten Leidenschaft tiefe Entrüstung und aüßerste Mißbilligung über ___ Vorgänge, sodann die zuversichtliche Erwartung, daß das Gesetz die Frevler und Verführer erreichen werde ausgesprochen ist, ferner die Absicht der Staatsregierung, dem gegen die Angeschuldigten einzuleitenden gerichtlichen Weisungen seinen freyen Lauf zu lassen die Rechte des _____, die bestehende Staatsordnung und die ___ treuen Staatsbürger gegen jede Störung und Verletzung zu schätzen und jeden Angriff auf dieselben mit voller Macht und mit allen Mitteln auf dieselben mit voller Macht und mit allen Mitteln entgegenzutreten, welche, wenn die besonderen Gesetze des Rheinkreises zur Bändigung einer aufrührerischen Faktion und ihrer Anhänger unzureichend seyen sollten, von der Vorsehung in die Hände des rechtmäßigen Herrschers gelegt sind. Die unterzeichneten Rheinbairischen Staatsbürger halten es für ihre Pflicht, gegen die in fraglichem Erlaß enthaltenen verfassungswidrigen Verfügung zu protestieren, damit nicht ein Schweigen hierüber als eine Billigung angesehen werden könnte. Es steht fest, und ist von allen Seiten anerkannt, daß jene Versammlung auf der Hamb. Burghöhe während ihrer ganzen Dauer einen Geist der Ordnung und der Ruhe zeigte, der weder durch das vorhergegangene ungesetzliche Verbot - so groß die dadurch veranlaßte Aufregung auch war - noch durch manche auf der Burg gehaltene exaltirten Reden _____ gemacht werden konnte. Dieses Resultat mag allen bey der öffentlichen Ruhe und Ordnung Beteiligten sowie der königl. Staatsregierung die beste _ungschaft seyn, daß unter den Besuchern des Rheinkreises Liebe zur Ordnung und Achtung vor dem Gesetze in so hohem Grade wie nirgendwo herrsche und daß sich einzelne Stimmen von Volksaufwiegelern erheben dieselben hier verhallen wie die Stimmen des Predigers in der Wüste. Tief fühlt der Rheinkreis, wieviel ihm noch zu wünschen bleibt, wie dringend nöthig zum Beispiel eine umgreifende Reform der Bayerischen Verfassung, eine Verbesserung und Ergänzung der Gesetzgebung sey, allein er liebt die gesetzliche Ordnung zu sehr, als daß ihm ein flüchtiges, in Exaltation gesprochenes Wort von seinem ruhigen Gange verleiten könnte. Gewaltsamen Umsturz und der Anarchie ist er entgegen, nur auf dem Weg des Gesetzes und der Ordnung will er die nöthigen Reformen erringen. Haben einzelne Personen die Freiheit der ____ mißbraucht, so treffe die gesetzliche Strafe den Untertreter der Gesetze. Ihn zu verfolgen und zur Strafe zu ziehen ist alleinige Sache der Gerichte, die dabey nur dem Gesetz und nichts als dem Gesetzt leitet. Sie werden hier wie überal unabhängig von jeder fremden Einwirkung, von welcher Seite sie auch kommen möge, gewissenhaft ihre Pflichten üben. Das Königl. Staatsministerium ist aber nicht berechtigt wegen etwaiger Strafbarkeit Einzelner im ganzen Land mit Aufhebung seiner Gesetze und Institution zu bedrohen. Während einer langen Reihe _______ in den strumbewegten Zeiten, waren diese zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung vollkommen hinreichend. Sie sind dem Rheinkreise theur geworden. Sie wurden ihm von Seiten des Königs von Bayern bey dem Besitzantritt dieses Land förmlich und feyerlich garantirt und diese Garantie bey der Publikation der Verfassungsurkunde wiederholt, indem sie nur unter den Modifikationen vollziebar erklärt wurden, welche diese besonderen Gesetze und Institutionen erfordern. Kein Grund ist vorhanden anzunehmen, daß sie nun plötzlich zur Aufrechterhaltung der Ordnung nicht mehr genügen sollten. Nur wäre dies, so könnte ihren Mängeln nur auf gesetzlichem Wege abgeholfen werden mit Zustimmung der Ständes des Reichs. Ein anderes Mittel der Abhülfe hat die Verfassung auch in die des rechtmäßigen Herrschers, oder besser zu sagen, in die Hände des constiturionellen Königs gelegt, nur der Rath eines Ministeriums, andere, also verfassungswidrige Mittel und Wege einzuschlagen, würde weder Gewissenhaftigkeit des Regenten der feyerlich geschworn hat, nach der Verfassung und Gesetzt zu regiren scheitern ____ pflichtvergessene Ministerium aber Anklage zur Folge haben. Sollte es jedoch ein Ministerium gelingen, einem solchen Rathe Erfolg zu schaffen, so wäre hierdurch den Vertrag zwischen Regent und Volk gebrochen - gebrochen durch die, welche berufen sind, ihn aufrecht zu erhalten, und das würde, _____ des schnöden Vorwandes, hierdurch Verfassung und Gesetz zu erhalten, die Loosung für alle seinen Staatsbürger, für alle Constitutionell gesinnten sey, mit aller Krat und allen Mitteln, welche die Vorsehung an die Hände der Völker legte, der beabsichtigten Willkühr engegenzutreten. Anhänglichkeit an Ordung und Gesetz sowie Haß gegen Willkühr beseelt die Brust eines jeden Bürgers im Rheinkreise. Außer dem Gesetze ist für ein in ganz Bayern und in allen übrigen constitionellen Staaten kein rechtmäßiger Herrscher anerkannt. Diese Herrschaft aufrecht zu halten, ist die ganze Population mit Gut und Blut bereit, und die Fahne, um welche sich alle sammeln, trägt die Devise für das Vaterland, für den verfassungmäßigen König, für die Verfassung, die uns garantirten Institutionen, gesetzliche Freiheit und Ordnung gegen Willkühr und gesetzwidrige Eingriffe, woher sie auch kommen mögen.
Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir

Objekt aus: Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir

Der über 2000-jährigen Tradition des Weinbaus in Bad Dürkheim entsprechend, ist das Stadtmuseum in einem ehemaligen Weingut untergebracht. Auf über...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Die Text-Informationen dieser Seite sind für die nicht-kommerzielle Nutzung bei Angabe der Quelle frei verfügbar (Creative Commons Lizenz 3.0, by-nc-sa) Als Quellenangabe nennen Sie bitte neben der Internet-Adresse unbedingt auch den Namen des Museums und den Namen der Textautorin bzw. des Textautors, soweit diese ausdrücklich angegeben sind. Die Rechte für die Abbildungen des Objektes werden unterhalb der großen Ansichten (die über ein Anklicken der kleineren Ansichten erreichbar werden) angezeigt. Sofern dort nichts anderes angegeben ist, gilt für die Nutzung das gerade Gesagte. Auch bei der Verwendung der Bild-Informationen sind unbedingt der Name des Museums und der Name des Fotografen bzw. der Fotografin zu nennen.
Jede Form der kommerziellen Nutzung von Text- oder Bildinformationen bedarf der Rücksprache mit dem Museum.