Über die Sammlung
Die Verleihung von Orden und Ehrenzeichen sowie Leistungs- und Sonderabzeichen erfolgt durch den Bundesminister der Verteiligung "als sichtbare Anerkennung für treue Dienste und in Würdigung bespielhafter soldatischer Pflichterfülluntg".
Sie werden ind der Regel durch Disziplinarvorgesetzt im Rang eines Batalilonskommandeurs ausgehändigt.