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Anerkennung

Anerkennung ist in mehreren Fachgebieten die Erklärung eines Rechtssubjekts gegenüber einem anderen Rechtssubjekt oder gegenüber Dritten, einen bestimmten Anspruch, Sachverhalt oder Status quo gutzuheißen.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Anerkennung der Gemeinnützigkeit der St. Josef-Sprudel - beglaubigte AbschriftMarmorplatte zu Ehren Dr. Hugo Bischoff1833 Grossherzoglich hessisches Regierungsblatt1827 Grossherzoglich hessisches Regierungsblatt1830 Grossherzoglich hessisches Regierungsblatt1854 Grossherzoglich hessisches Regierungsblatt
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