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Rittergut

"Ein Rittergut (lat. praedium nobilium sive equestrium) war ein Besitz, mit dem durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht Vorrechte des Eigentümers, insbesondere Steuerbefreiungen, die Kanzleifähigkeit und die Landtagsfähigkeit, verbunden waren." - (de.wikipedia.org 20.11.2019)

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Versteigerung des Mieg'schen Rittergutes Guntersblum 1802
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