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Stauanlage

Stauanlagen sind künstliche Bauwerke, die eine Fallstufe bilden. Sie dienen dem Aufstau an einem Fließgewässer, um Wasser, Geschiebe, Schlamm, Treibeis oder Lawinenschnee zu speichern oder der Absetzung von Schwebestoffen (z. B. Sand). Nach DIN 19700, die diesen Begriff definiert, wird unterschieden zwischen Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken, Wehren, Pumpspeicherbecken und Sedimentationsanlagen.

Stauanlagen setzen sich aus einem Absperrbauwerk – Staumauer, Staudamm oder Wehr – und dem in der Folge sich bildenden Stausee oder Staubecken zusammen. Sie können sich in oder neben einem Fließgewässer befinden (Hauptschluss oder Nebenschluss). Sind weitere Bauwerke wie ein Kraftwerk und/oder eine Schleuse neben dem Absperrbauwerk angeordnet, wird dies als Staustufe bezeichnet. Weitere Bauformen und -teile findet man unter Stauanlagenbau.

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