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Kriegsopfer

"Kriegsopfer sind Personen, die von organisierter Gewalt, die im Rahmen von bewaffneten Konflikten ausgeübt wird, betroffen sind. Unter diese Definition fallen im sozialen Entschädigungsrecht sowohl Personen, die eine Kriegsbeschädigung erlitten haben (Kriegsbeschädigte) als auch Hinterbliebene von Personen, die an den Folgen einer solchen Schädigung gestorben sind (Kriegshinterbliebene), nicht dagegen die durch direkte Kriegseinwirkung Getöteten selbst, die vor allem statistisch erfasst werden.

Als Kriegsopfer werden in der Psychotraumatologie auch Personen bezeichnet, deren weiteres Leben durch die Konsequenzen bewaffneter Konflikte geprägt wird, zum Beispiel Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegskinder." - (de.wikipedia.org 15.01.2022)

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Foto und Briefe des 1. Grünstadter Zivilopfers im 1. Weltkrieg
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