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Beleidigung

"Beleidigung bezeichnet allgemein eine Handlung, die sich gegen die Ehre eines anderen Subjekts (Person) wendet im Sinne einer beabsichtigten Herabwürdigung. Verschiedene Geisteswissenschaften definieren Beleidigung unterschiedlich, die Rechtstheorie behandelt sie als Ehrdelikt. In Deutschland gilt „Beleidigung“ als Tatbestand des Strafrechts, in der Schweiz wird sie als „Beschimpfung“ behandelt." - (de.wikipedia.org 08.09.2020)

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Extra-Beilage zu Nr. 164 des Pfälzischen Kurier, 15.7.1870
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