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Geschwister

Vollbürtige Geschwister sind weitere gemeinsame Kinder der Eltern, Halbgeschwister sind Kinder eines Elternteils mit einem anderen Partner:
Schwester = Tochter beider Elternteile
Bruder = Sohn beider Elternteile
Halbbruder, Halbschwester = Kind der Mutter oder des Vaters mit einem anderen Partner (halbbürtig)
Adoptivbruder, Adoptivschwester = leiblichen (Halb)Geschwistern gleichgestellt (durch ein oder beide Elternteile rechtlich adoptiert)
(Wikipedia 18.03.2015)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Kastenbild von Tina GiesenKleinschreibmaschine Remington Portable 1Fotoportät der drei Geschwister Familie PuffDas BlumenmädchenBrief an Adele Stolz (15.8.1959)Foto Junge und Mädchen im Atelier
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