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Beamter

"Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Vom Beamtentum abzugrenzen sind die Beschäftigungsverhältnisse als Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst (Tarifbeschäftigte), die sich nach privaten Arbeitsrecht und Tarifverträgen richten.

Richter und Soldaten sind keine Beamte und ihr Dienstrecht ist in anderen Rechtsnormen (DRiG bzw. SG) geregelt. Dennoch finden auf diese Statusgruppen viele beamtenrechtliche Bestimmungen Anwendung oder es wurden ähnliche Regelungen getroffen (z. B. in den Bereichen Besoldung und Versorgung). Zu Religionsgemeinschaften, die als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannt sind, kann ein Kirchenbeamtenverhältnis begründet werden." - (de.wikipedia.org 07.09.2020)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

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