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Kreisstadt

"Als Kreisstadt wird in Deutschland eine Stadt bezeichnet, in der die Verwaltung eines Landkreises oder Kreises ihren Sitz hat. Im Regelfall befinden sich hier die Organe des Landkreises, nämlich der Kreistag und der Landrat. Das Nähere bestimmen in Deutschland die Landkreisordnungen oder Kommunalverfassungen der Länder und die Landkreise in ihren Hauptsatzungen. Die Bezeichnung ist daher nicht bundesweit einheitlich geregelt.

Beispiele:

In Nordrhein-Westfalen bestimmt die Gemeindeordnung, dass die Stadt, in der die Kreisverwaltung ihren Sitz hat, als Kreisstadt bezeichnet wird." - (de.wikipedia.org 23.03.2021)

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Information zur Kreisstadt Bad Dürkheim 1979CDU- Information zur Kreisstadt Bad Dürkheim 1979
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