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Honorarprofessor

Ein Honorarprofessor ist ein nebenberuflicher Hochschullehrer. Honorarprofessoren müssen zumeist mehrere Jahre lang als selbstständige Dozenten oder Lehrbeauftragte ihre didaktische Eignung nachgewiesen haben. Außerdem müssen sie besondere wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen erbracht haben. Die Qualifikation der zu bestellenden Persönlichkeit ist in einigen Bundesländern, zum Beispiel in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen, durch Gutachten externer Wissenschaftler zu belegen. Honorarprofessoren führen in den meisten deutschen Ländern die Bezeichnung Professor (Prof.) als akademische Würde ohne weiteren Zusatz, in Niedersachsen bis Januar 2022 jedoch lediglich den Titel Honorarprofessor während der Bestellung. Durch das Gesetz zur Stärkung der differenzierten Hochschulautonomie vom 27. Januar 2022 wurde zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Hochschulen eine Änderung vorgenommen. Sie halten Lehrveranstaltungen, können Prüfungen abnehmen und in einigen Ländern Doktoranden betreuen. Details regeln die jeweiligen Prüfungsordnungen der Hochschulen. Die meisten Länder sehen vor, dass Honorarprofessoren hauptberuflich außerhalb der Hochschule tätig sind. Durch die Bestellung von Honorarprofessoren sollen Personen mit Bezug zur Praxis für die universitäre respektive hochschulische Lehre gewonnen und dauerhaft eng an die Hochschule gebunden werden.

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Prof. Dr. Wilhelm WeilerProf. Dr. Herbert Brüning
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