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Landesherr

Als Landesherr bezeichnet man für den Zeitraum vom Mittelalter bis in die Neuzeit den Inhaber der Landeshoheit in einem Territorium, wo er die höchste Herrschaftsgewalt ausübte. Der Landesherr war in der Regel ein durch Geburtsrecht oder Lehnsrecht bestimmter Eigentümer oder Verwalter eines Herrschaftsbereiches und Angehöriger des Adels oder des hohen Klerus.

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Merkbuch von Matthias GiesenKreidezeichnung Fürst Carl Friedrich Wilhelm zu Leiningen-HardenburgAus den Zeiten der französischen Revolution 1793 - 1798
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