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Antrag

Das Antragsrecht bezeichnet das Recht einer natürlichen oder juristischen Person auf Herbeiführung einer bestimmten Rechtshandlung, insbesondere einer Amtshandlung, rechtsverbindlichen Erklärung oder behördlichen Entscheidung. - Wikipedia 06.07.2016

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

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