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Kapitulation

Eine Kapitulation (oder ein sich Ergeben) ist eine Unterwerfungserklärung, im allgemeinen Sprachgebrauch ein „endgültiges Sichbeugen vor überlegener Gewalt“. Im Völkerrecht werden damit Verträge zwischen militärischen Befehlshabern bezeichnet, in denen sich ein Vertragspartner den einseitig festgesetzten Bedingungen des gegnerischen unterwirft. Der Unterlegene in einem Konflikt kann für das Niederlegen der Waffen bestimmte Zugeständnisse verlangen.

Genauere Bestimmungen zur Kapitulation sind in der Haager Landkriegsordnung von 1907 festgehalten, dort insbesondere die Übergabe einzelner Soldaten oder kleinerer Kampfeinheiten als einseitiger Akt (englisch simple surrender), wodurch diese zu Kriegsgefangenen werden.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Aschenbecher als Erinnerungsgegenstand an die Kapitulation 1945Extra-Blatt des "Dürkheimer Anzeigers" 25.11.18703. Extra-Blatt des "Dürkheimer Anzeigers" 1.12.1870Extra-Blatt des "Dürkheimer Anzeigers." 3.9.1870Extra-Blatt des "Dürkheimer Anzeigers." 5.9.1870Extra-Blatt des "Dürkheimer Anzeigers." 7.9.1870
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