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Nachlass

Nachlass bezeichnet im archivarischen Sinne archivwürdiges Schriftgut und andere Materialien, die von einer natürlichen Person nach deren Tod von einer Bibliothek, einem Archiv oder einer anderen (wissenschaftlichen) Institution übernommen werden. Sofern der Erblasser in seinem Testament bestimmte Sachen zur Archivierung vererbt, ist dies im juristischen Sinne ein Vermächtnis.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Schreiben vom Amtsgericht an die Polizeiverwaltung Remagen wegen ErbschaftssachePostzustellungsurkunde des Amtsgericht SinzigKonvolut: 7 Stück Tücher, TaschentücherNotariats-Urkunde für Frau Babette BartNachlassverzeichnis des Ehepaar WernerFoto vom Elisabeth Wiß, geb. Kesseler
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