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Kataster

"Unter Kataster wird im Allgemeinen ein Register, eine Liste oder Sammlung von Dingen oder Sachverhalten mit Raumbezug verstanden. Im engeren Sinne steht das (süddeutsch auch: der) Kataster, genauer das Liegenschaftskataster, für das landesweit flächendeckende Register sämtlicher Flurstücke (Parzellen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte) und deren Beschreibung. In einem beschreibenden Teil (Katasterbuch/Liegenschaftsbuch) und in Karten (Flurkarte/Liegenschaftskarte) werden die Flurstücke mit ihrer räumlichen Lage, Art der Nutzung und Geometrie sowie zusätzlich auch die auf den Flurstücken befindlichen Gebäude beschrieben. Als Liegenschaften werden in Deutschland in den Landesgesetzen die Flurstücke und Gebäude definiert." - (de.wikipedia.org 08.09.2023)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Ortsplan der Gemeinde Guntersblum von ca. 1830Grundsteuer Belege und Katasterauszug GuntershausenKatasterkartenwerk des Ortkerns Guntersblum Blatt 2Katasterkartenwerk KellerwegKatasterkartenwerk des Ortkerns Guntersblum Blatt 3 MitteKatasterplan Bad Dürkheim Blatt Nr. 23: Seebach
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