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Bauvorhaben

"Ein Bauvorhaben (kurz BVH) ist das Vorhaben, eine bauliche Anlage (Bauwerk) zu errichten oder zu ändern. Bauvorhaben sind im Regelfall genehmigungs- oder zumindest anzeigepflichtig. Hierzu dient der Bauantrag. Zur Überwachung der Bauvorhaben, insbesondere zur Prüfung von Bauanträgen verfügen fast alle Staaten über Bauaufsichtsbehörden.

In Deutschland sind Bauvorhaben in § 29 des Baugesetzbuchs und in den Bauordnungen der Bundesländer legaldefiniert. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben wird in den §§ 30 ff. des Baugesetzbuchs geregelt. Die gebräuchlichen Abkürzungen für Bauvorhaben sind: BV, BVH und Bauvorh." - (de.wikipedia.org 07.09.2020)

Objekte und Visualisierungen

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Baubeschreibung Neubau Ahrpark Residenz in BodendorfWerbeprospekt zum Investorenmodel Wohnpark Ahr von 1995Mappe mit Unterlagen 1956 -1969 (Günther von Sümmeren)
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