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Diebstahl

"Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so etwa § 242 im Strafgesetzbuch (Deutschland) zum Diebstahl nach deutschem Recht oder § 127 Strafgesetzbuch (Österreich) zum Diebstahl nach österreichischem Recht.

In den letzten drei Jahrzehnten hat sich die Zahl der angezeigten Diebstähle — zumindest in Deutschland — mehr als halbiert." - (de.wikipedia.org 29.09.2019)

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