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Weinbaugebiet

Weinbaugebiet ist ein gesetzlich geschützter Begriff, der synonym mit Weinanbaugebiet oder Anbaugebiet im offiziellen Sprachgebrauch verwendet wird – teilweise sogar innerhalb derselben Rechtsvorschriften (im Volksmund auch: Weingebiet). Die Begriffe bezeichnen eine geografische Region, in der Wein mit der konkreten Bezeichnung eines bestimmten Weinbaugebietes angebaut werden darf. Entscheidend ist der unmissverständliche Zusatz …gebiet, so z. B. bei Gebietswinzergenossenschaft.

In der Regel sind Weinbaugebiete historisch gewachsen, haben im Zuge zahlreicher Generationen bestimmte regionale Traditionen und Eigenheiten des Weinbaus, der Rebveredelung, Weinherstellung oder Vermarktung ausgebildet und stellen Weine von vergleichbarer Art her.

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Reichsgesetz zur Bekämpfung der Reblaus
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