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Macht

"Macht bezeichnet die Fähigkeit einer Person oder Gruppe, auf das Denken und Verhalten einzelner Personen, sozialer Gruppen oder Bevölkerungsteile so einzuwirken, dass diese sich ihren Ansichten oder Wünschen unterordnen und entsprechend verhalten. Macht ist praktisch in allen Formen des menschlichen Zusammenlebens beteiligt und bedingt auf unterschiedliche Weise das Entstehen von Sozialstrukturen mit ausdifferenzierten persönlichen, sozialen oder strukturellen Einflusspotenzialen und gesellschaftlich zugeschriebenen Positionen.

In extremer Form ist Macht die Durchsetzungsfähigkeit eines Mächtigen, einseitig definierte Ziele zu erreichen, ohne selbst Ansprüchen beteiligter Personen entgegenzukommen oder sich diesen zu unterwerfen. Die Einflussnahme erfolgt mittels möglicher Strafandrohung, wobei auf die Zielpersonen ein unterdrückender Zwang ausgeübt wird, sich zu fügen. Für Personen, die absolute Macht ausüben, ist nicht erforderlich, ein Austauschverhältnis oder einen Kompromiss einzugehen, sollten die Zielpersonen gegensätzliche oder unvereinbare Interessen haben. In diesem Fall sind die weitgehend deckungsgleichen Begriffe Macht und Einfluss voneinander abzugrenzen, mögen auch die Übergänge fließend sein. Die beiden Bedeutungsfelder werden auch als „Macht über … haben“ und „Macht zu tun“ umschrieben. Macht als zentraler Begriff der Sozialwissenschaften ist im Bedeutungsumfang umstritten.Gemäßigte (alltägliche) Machtverhältnisse beschreiben hingegen mehrseitige (Austausch-)Verhältnisse, bei denen eine Seite die stärkere Ausgangs- oder Verhandlungsposition einnimmt (beispielsweise wegen verfügbarer Möglichkeit der Einflussnahme durch Belohnung, Bevorzugung oder durch überlegenes Wissen), die von der anderen Seite akzeptiert wird. Von anderer Seite wird auf Widerspruch verzichtet, nichts gegen die Ausübung der Macht unternommen, somit eine Duldung, Befolgung oder Anpassung vollzogen.Bezüglich der Wortherkunft von Macht (siehe unten) kann der Begriff auch so verstanden werden, dass soziale Macht nur einen – wenn auch sehr bedeutenden – Unterfall eines grundsätzlicheren Machtbegriffs bildet." - (de.wikipedia.org 29.04.2020)

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Fürstäbtissin Maria Kunigunde von Sachsen
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