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Schenkung

Die Schenkung (lateinisch donatio) ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen Anderen bereichert und beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (§ 516 Abs. 1 BGB).

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Schale, klein mit Bild von der Paulskirche, Porzellan HöchstNotariatsurkunden des Herrn Ernst Georg Herbert, StockstadtNotariatsakten EmmertNotariatsakten von Guntersblumer Bürger
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