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Idee und Praxis der Organisation von gemeinsamen Interessen in Genossenschaften

Genossenschaft oder Kooperative (von Kooperation) bezeichnet einen Zusammenschluss oder Verband von Personen (natürlichen oder juristischen) zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Eine genossenschaftliche Kooperation bietet sich immer dann an, wenn das Verfolgen eines wirtschaftlichen Ziels die Leistungsfähigkeit des Einzelnen übersteigt, zugleich aber die selbständige Existenz gewahrt werden soll. Anders als bei Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) hängt die Geschäftspolitik nicht von den Interessen außenstehender Investoren ab, sondern wird allein von den Belangen der Mitglieder bestimmt. Bei einer Genossenschaft handelt es sich um eine Gesellschaft (juristische Person) des privaten Rechts.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Geburtsurkunde von Friedrich Wilhelm Heinrich Raiffeisen von 1818Contobuch angelieferte CapitalienAusgabejournal des Dahrlehns-Verein BodendorfStatut des Landwirthschaftlichen Consum-Verein zu GuntersblumDienstanweisung und Geschäftsordnung des Landwirthschaftlichen Consumvereins zu Guntersblum 189344. Generalversammlung des Consum-Vereins Guntersblum 1902
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