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Flurstück

Ein Flurstück (Deutschland) oder ein Grundstück bzw. Parzelle (Österreich, Schweiz) ist ein amtlich vermessener und in der Regel örtlich abgemarkter Teil der Erdoberfläche. Es ist in Flur- oder Liegenschaftskarten sowie in Katasterbüchern und ‑plänen nachgewiesen. Das Liegenschaftskataster weist jedes Flurstück mit einer eigenen Flurstücksnummer (in Österreich Grundstücksnummer) aus. Im Burgenland werden solche Flächen auch als Hotter bezeichnet.

Ursprünglich bedeutete Flurstück nur das „mit einem Flurnamen benannte Stück Land“. Heute ist es der in Deutschland gebräuchliche Ausdruck für jedes vermessene geometrische Stück Land, dem als sachenrechtliches Objekt in der Regel ein Grundstück entspricht (es können aber auch mehrere Flurstücke zu einem Grundstück gehören).

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Bild Klosterruine LimburgSchreiben der Gebäudesteuerverwaltung an Peter Bläsius (7. Mai 1897)Schreiben der Gebäudesteuerverwaltung an Peter Bläsius (14.November 1901)Korrespondenz über Grundstückkauf (1972)
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