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Todesstrafe

"Die Todesstrafe ist die Tötung eines Menschen als Rechtsfolge für einen in einem Gesetz definierten bestimmten Tatbestand, dessen er für schuldig befunden wurde. Ihr geht in der Regel ein Todesurteil nach einem Gerichtsverfahren voraus, das mit der Hinrichtung des Verurteilten vollstreckt wird.

Seit Jahrtausenden werden Personen hingerichtet, deren Taten nach kodifizierten Strafbestimmungen als besonders schwere Verbrechen gelten. Ab dem 18. Jahrhundert wurde die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise in Europa in Frage gestellt und einige Staaten schafften die Todesstrafe ab, der erste Staat war das Großherzogtum Toskana im Jahre 1786 unter Leopold II.; sein Bruder Kaiser Joseph II. schaffte im darauffolgenden Jahr die Todesstrafe in den österreichischen Erblanden ab. Ihre allgemeine Abschaffung wurde 1795 in Frankreich gefordert. Seit 1945 wurde sie von immer mehr Staaten abgeschafft: darunter Bundesrepublik Deutschland mit Art. 102 des Grundgesetzes, Liechtenstein mit Art. 27ter der Liechtensteinischen Verfassung, Österreich mit Art. 85 des Bundes-Verfassungsgesetzes und die Schweiz mit Art. 10 Abs. 1 der Bundesverfassung." - (de.wikipedia.org 16.05.2020)

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Plakat in Brüssel, Belgien, 1915Plakat in Brüssel, Belgien, 1915Plakat in Brüssel, Belgien, 1915Plakat in Brüssel, Belgien, 1915Plakat in Brüssel, Belgien, 1916Plakat in Brüssel, Belgien, 1916
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