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Inventar

Das Inventar (lateinisch inventarium „Gesamtheit des Gefundenen“) ist im Rechnungswesen ein Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. In Rechtstexten und im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Inventar in zwei unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Einerseits für eine Sachgesamtheit von Sachen, die in einem jeweils angegebenen Zusammenhang stehen (z. B. Grundstücksinventar). Andererseits für ein Verzeichnis von selbstständigen Sachen einer Sachgesamtheit, (z. B. Inventar eines Nachlasses). Im Rahmen von Inventarisationsprojekten der Kunstwissenschaft werden umfangreiche Inventare, vor allem für Denkmäler, erstellt. Im Archivwesen wurden seit dem 19. Jahrh. die im Zuge der archivischen Verzeichnung erstellten Repertorien unter dem Titel „Inventar“ in langen Veröffentlichungsreihen publiziert. Die Unterscheidung in lebendes (Vieh und Haustiere) und totes (Einrichtungsgegenstände und Betriebsmittel) Inventar bei einer Sachgesamtheit kommt in Rechtsvorschriften nicht vor, wird jedoch häufig bei vertraglichen Regelungen verwendet (siehe Rechtsfragen).

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Inventar der Küche einer SkihütteInventar-Verzeichnis der Volksschule Bodendorf zum 01.12.1950
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