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Versicherung an Eides statt

Die heute weithin als eidesstattliche Versicherung (kurz „E. V.“ oder „EV“) bekannte Versicherung an Eides statt ist

eine besondere Beteuerung, mit der eine Person bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht (Eid),ein in bestimmten Fällen vor Gericht zugelassenes Mittel der Beweisführung (Glaubhaftmachung).Eine Versicherung an Eides statt muss vor einer dazu legitimierten Behörde erfolgen. Andere manchmal ebenfalls als „eidesstattlich“ bezeichnete Versicherungen oder Erklärungen wie beispielsweise gegenüber Medien haben keine rechtliche Relevanz.

Die EV ist auch Teil eines Vorgangs im deutschen Zwangsvollstreckungsrecht und wurde dort früher Offenbarungseid genannt.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Erklärung von Heinrich Kissel, 21.11.1934
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