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Militärgericht

Ein Militärgericht oder Militärtribunal ist ein Gericht, das aus Militärrichtern (normalerweise selbst Soldaten) besteht und die Strafgerichtsbarkeit über Angehörige des Militärs ausübt (Militärstrafrecht). Militärstrafgesetze behandeln als Nebenstrafrecht vor allem Straftaten von Militärangehörigen und teilweise Straftaten gegen das Militär. In manchen Staaten obliegt die Anwendung einer besonderen Militärjustiz, in anderen der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Vom Militärgericht zu unterscheiden ist das Standgericht, das während eines lokal ausgerufenen Standrechts gilt. Im Fall einer militärischen Besatzung können Militärgerichte auch für die zivile Bevölkerung des besetzten Gebietes zuständig sein.

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Plakat in Brüssel, Belgien, 1914
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