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Ratsherr

"Ein Ratsherr (im mittelalterlichen Deutschland auch Ratmann) bzw. Ratsherrin oder Ratsfrau ist Abgeordneter in der Stadtvertretung einer Kommune (also in Deutschland meist im Stadtrat bzw. Gemeinderat).

Ein geschlechtsneutraler Ausdruck ist Ratsmitglied. Darunter fällt in Niedersachsen jedoch auch der Bürgermeister, da er kraft Amtes dem Rat angehört, ohne jedoch Ratsherr im obigen Sinne zu sein. Der Ratsherr ist in der Regel Mitglied einer Partei oder Wählergruppe; nur selten werden Ratsherren als Einzelbewerber gewählt. In der Ratsarbeit dient der Ratsherr in meist mehreren Ratsausschüssen, die dem gesamten Rat Entscheidungsvorlagen vorbereiten." - (de.wikipedia.org 26.01.2022)

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Rathaus-Allegorien (Frieden und Hoffnung, Künste und Zwietracht)
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