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Untere Kirche der Reformierten (Ev. Gemeindesaal), Bendorf, 1912

Objektinformation
Sayner Hütte mit Kunstgussgalerie
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Die Kirchen St. Medard in Bendorf im Jahre 1912

Postkarte aus dem Jahr 1912. Druck einer schwarzweißen Zeichnung, die die sog. Untere Kirche der Reformierten (heute: evangelischer Gemeindesaal) in Bendorf zeigt, die von der Familie Remy 1773/74 errichtet wurde. Am linken Bildrand ist das Wohnhaus des Johannes Remy erkennbar...Die Vorfahren der Bendorfer Unternehmerfamilie Remy waren aus Lothringen nach Deutschland eingewandert. Sie siedelten sich in Höhr-Grenzhausen an und waren dort im Töpferhandwerk tätig. Sie brachten ihren reformierten bzw. calvinistischen Glauben mit. Wilhelm Remy (1702-1761) schlug einen anderen Berufsweg ein und wandte sich dem Bergbau- und Eisenhüttenwesen zu. Innerhalb weniger Jahre stieg er vom Hüttenmeister zum Unternehmer auf und erhielt als landesherrliche Auszeichnung für seine Verdienste als Geschäftsmann im Eisenhüttenwesen 1729 den Titel „Faktor“ und einige Jahre später (1744) den Titel „Kommerzienrat“. Wichtig für seine Karriere war seine Heirat mit Maria Elisabeth Hoffmann, deren Vater im Eisengewerbe in Hachenburg tätig war und regen Handel mit Holland unterhielt. In den Jahren 1723-1724 wird die Lizenz zum Eisenerzabbau auf der „Loh“ in Bendorf erteilt und die Grube „Vierwinden“ auf der heutigen Vierwindenhöhe öffnet ihren Betrieb. 1730-40 gehen alle in der Bendorfer Gemarkung befindlichen Eisensteingruben in den Besitz von Wilhelm Remy über. Die Familie Remy baute das Eisenhüttenwesen im 18. Jahrhundert systematisch aus: Sie betreibt zeitweise zwei bzw. drei Schmelzhütten (Untere und Obere Hütte, Hammerhütte Steinebrück) in Bendorf mit dazugehörenden Erzgruben. Da die Remys wie auch alle anderen Mitglieder der reformierten Kirchengemeinde in Bendorf nicht das Recht zur freien Religionsausübung innehatten, mussten sie zur Messfeier nach Höhr-Grenzhausen fahren. 1747 erwirkte Johannes Remy (1713-1778), Vetter, Schwager und Nachfolger von Wilhelm Remy, vom Landesherrn für alle Zeiten das Recht zur freien Religionsausübung und man entschl

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