Wandanschlag in deutscher, französischer und niederländischer Sprache...Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Belgien; Mons, 7. April 1916....."Bekantmachung. [sic]..Es wird verboten, Benzin oder Grubenlampenbenzin als Betriebsmittel für Maschinen irgendwelcher Art zu verwenden. ..Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 5000 Mark oder Gefängnis bis zu 5 Jahren bestraft...Auf beide Strafarten kann nebeneinander erkannt werden...Zuständig sind die Militärgerichte und Militärbehörden...Mons, den 7. April 1916...Der Militär-Gouverneur...von Gladiss...Generalleutnant."