Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache..Herausgegeben vom General-Gouverneur des von Deutschland besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 30. Juni 1915 in Brüssel.."Verordnung über die Beschlagnahme des Brotgetreides, der Gerste und des Mehls aus dem Erntejahr 1915...Ich habe mich entschlossen, die Brotgetreideernte und die anderen unter Nr 1 angeführten Erzeugnisse der Landwirtschaft dieses Jahres dem ausschliesslichen Verbrauch der Zivilbevölkerung im Bereich des Generalgouvernements zu überlassen. Zu diesem Zwecke ordne ich zunächst die Beschlagnahme der unten bezeichneten Erntevorräte nach Massgabe der nachstehenden Bestimmungen an. Durch die Beschlagnahme sollen Preistreibereien verhindert werden., die eine Verteuerung des Brotes zur Folge haben könnten; zugleich ermöglicht die Beschlagnahme eine gerechte und den allseitigen Bedürfnissen des Landes Rechnung tragende Verteilung der Getreidevorräte und des Mehls. Ich erwarte bestimmt, dass die belgische Bevölkerung, insbesondere die landwirtschaftlichen Unternehmer, im Hinblick auf die dem Lande ausschliesslich zugute kommenden Massnahmen, bei deren Durchführung willig mitarbeiten werden...1...Das in Belgien im Bereich des Generalgouvernements angebaute Brotgetreide aller Art, wie: Roggen, Weizen, Spelz, ebenso auch Gerste (Futter- und Braugerste) wird, gleichviel, ob angemengt oder mit anderen Getreiden gemengt, mit der Trennung vom Boden zugunsten der Zivilbevölkerung im Bereich des Generalgouvernements hiermit beschlagnahmt. Die Beschlagnahme erstreckt sich auch auf den Halm und das aus beschlagnahmtem Brotgetreide ermahlene Mehl (einschliesslich Dunst). Mit dem Ausdreschen wird das Stroh von dieser Beschlagnahme frei...2...An den beschlagnahmten Vorräten dürfen, soweit sich nicht aus den folgenden Bestimmungen etwas anderes ergibt, weder Veränderungen vorgenommen werden, noch darf durch Verienbarung oder Vertrag über sie verfügt werden...3...Der Besitzer